Ratgeber · Formulare & Anträge

Anlage EKS beim Jobcenter. Feld für Feld, ohne Stress.

Du bist selbstständig und beziehst Grundsicherung? Dann will das Jobcenter die Anlage EKS. Sie fragt, was du einnimmst und was du ausgibst – Monat für Monat. Das sieht nach viel aus. Hier steht in Ruhe, wo du das PDF bekommst, was in jedes Feld gehört und was passiert, wenn etwas fehlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anlage EKS ist die Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Sie kommt zweimal: einmal vorher als Schätzung, einmal danach mit echten Zahlen.
  • Weil dein Einkommen erst am Ende feststeht, entscheidet das Jobcenter vorläufig (§ 41a Absatz 1 SGB II). Der Grund dafür muss im Bescheid stehen (§ 41a Absatz 2 SGB II).
  • Das PDF gibt es offiziell bei der Bundesagentur für Arbeit, im Portal jobcenter.digital und bei deinem Jobcenter. Nirgends sonst.
  • Fehlt die EKS? Dann setzt das Jobcenter nur die nachgewiesenen Monate fest. Für die anderen stellt es fest, dass kein Anspruch bestand – aber erst nach angemessener Frist und schriftlicher Belehrung (§ 41a Absatz 3 SGB II).
  • Zurückzahlen musst du nur, was nach der Verrechnung mit Nachzahlungen übrig bleibt – und nur ab 50 Euro für die ganze Bedarfsgemeinschaft (§ 41a Absatz 6 SGB II).
Selbstständige Frau am Küchentisch sortiert Rechnungen und Belege neben einem mehrseitigen Jobcenter-Formular und einem Taschenrechner
Die Anlage EKS fragt jeden Monat einzeln ab. Mach ein Foto vom Formular – die App erklärt dir jedes Feld in einfachen Worten.

Was ist die Anlage EKS – und wer muss sie ausfüllen?

Die Anlage EKS ist die Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft. Ein langer Name für eine einfache Frage: Was kommt rein, was geht raus? Bei einem Job mit Lohnzettel weiß das Jobcenter das jeden Monat. Bei dir weiß es das erst am Ende.

Ausfüllen muss sie jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, die selbstständig arbeitet. Auch nebenbei. Auch mit wenig Umsatz. Auch wenn du sicher bist, dass am Ende nichts übrig bleibt. Das Bundessozialgericht hat das ausdrücklich bestätigt: Wer Leistungen bezieht, ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB I gehalten, Angaben über die voraussichtlichen Einkünfte und Ausgaben unter Verwendung des Vordrucks EKS zu machen (BSG, B 4 AS 42/12 R, 2013). Eine übermäßige Belastung im Sinne der Mitwirkungsgrenzen des § 65 SGB I sah das Gericht darin nicht.

Ein Wort zur Rechtslage: Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 16. April 2026. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachlichen Weisungen zu § 41a SGB II deshalb vollständig überarbeitet. Die Leistung heißt jetzt amtlich Grundsicherung – früher Bürgergeld. Am Ablauf mit der Anlage EKS ändert der neue Name nichts.

Anlage EKS als PDF: Wo du den Download bekommst

Es gibt genau drei richtige Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt ihre Vordrucke auf arbeitsagentur.de im Bereich Formulare bereit. Das Portal jobcenter.digital führt dich durch deinen Antrag und die Anlagen. Und dein Jobcenter vor Ort gibt dir das Formular aus oder schickt es dir zu.

Warum das wichtig ist: Auf fremden Seiten liegen oft alte Fassungen. Dann fehlen Felder, oder die Hinweise stimmen nicht mehr. Und du merkst es erst, wenn das Jobcenter nachfragt. Wir hosten das Formular hier bewusst nicht selbst – hol es dir an der Quelle.

Online ausfüllen geht über jobcenter.digital. Dort lädst du Nachweise direkt als Foto oder PDF hoch und bekommst danach eine Eingangsbestätigung. Mach davon einen Screenshot. Ob die Anlage EKS bei deinem Jobcenter online ausfüllbar ist, unterscheidet sich von Standort zu Standort. Geht es nicht: Das PDF am Rechner ausfüllen oder mit der Hand, dann per Post oder am Schalter abgeben. Beides zählt gleich viel.

Vorläufige Anlage EKS ausfüllen: die Schätzung für die Zukunft

Die erste EKS füllst du vorher aus, für den kommenden Bewilligungszeitraum. Sie ist eine Prognose. Niemand verlangt von dir, die Zukunft zu kennen. Das Gesetz sagt selbst, dass die vorläufige Entscheidung auf den bekannten und prognostizierten Verhältnissen beruht (§ 41a Absatz 2 Satz 3 SGB II). Das Sächsische Landessozialgericht nennt diese Schätzung eine zumutbare Mitwirkungshandlung (L 3 AS 638/10, 2011).

Das Formular sieht groß aus, hat aber im Kern nur drei Blöcke. Diese Tabelle übersetzt sie in Alltagssprache.

Block im FormularWas das Jobcenter wissen willTypischer Fehler
Deine TätigkeitWas machst du, seit wann, wie viele Stunden in der Woche? Arbeitest du allein oder mit anderen zusammen?Eine zweite kleine Tätigkeit weglassen, weil sie „kaum etwas bringt“.
Betriebseinnahmen je MonatAlles, was in dem Monat auf dein Konto oder in die Kasse kommt: Rechnungen, Honorare, Verkäufe, Zuschüsse. Auch die Umsatzsteuer, die deine Kunden dir zahlen.Einen Jahresbetrag durch 12 teilen. Gefragt ist jeder Monat einzeln.
Betriebsausgaben je MonatWas du brauchst, um diese Einnahmen zu erzielen: Waren, Material, Fremdleistungen, Raumkosten, Fahrten, betriebliche Versicherungen, die ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer.Private Kosten wie Miete oder Essen eintragen. Die gehören nicht in die EKS.
Gewinn und AbsetzbeträgeEinnahmen minus notwendige Ausgaben. Davon gehen noch Steuern auf das Einkommen, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und angemessene Versicherungen ab (§ 11b Absatz 1 SGB II).Nichts eintragen, weil „eh nichts übrig bleibt“. Auch die Null muss belegt sein.

Zwei Regeln helfen beim Schätzen. Erstens gilt das Zuflussprinzip: Einnahmen zählen für den Monat, in dem sie ankommen (§ 11 Absatz 2 SGB II) – nicht für den Monat, in dem du die Rechnung geschrieben hast. Zweitens ist dein Einkommen der Gewinn, also das, was nach den Betriebsausgaben übrig bleibt (§ 15 SGB IV). Nicht der Umsatz.

Schätze ehrlich und eher vorsichtig. Schätzt du zu hoch, bekommst du erst zu wenig und später eine Nachzahlung. Schätzt du zu niedrig, bekommst du erst mehr und musst später etwas zurückgeben. Beides ist kein Betrug, sondern ein Rechenvorgang. Mach ein Foto vom Formular. Die App erklärt dir jedes Feld in einfachen Worten – und sagt dir, welche Frist gerade läuft.

Abschließende Anlage EKS: die echten Zahlen nach dem Bewilligungszeitraum

Ist der Bewilligungszeitraum vorbei, kommt die EKS ein zweites Mal. Jetzt trägst du keine Schätzung mehr ein, sondern das, was wirklich war. Das Gesetz formuliert es so: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bist du verpflichtet, die vom Jobcenter geforderten leistungserheblichen Tatsachen nachzuweisen (§ 41a Absatz 3 Satz 2 SGB II). Nachweisen heißt: Belege dazulegen. Rechnungen, Kontoauszüge, die Umsatzsteuervoranmeldung, den Steuerbescheid, wenn er schon da ist.

Danach entscheidet das Jobcenter abschließend über jeden einzelnen Monat. Das soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums geschehen (§ 41a Absatz 4 SGB II). Passiert innerhalb eines Jahres nichts, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt (§ 41a Absatz 5 SGB II). Dann ist die Sache erledigt – es sei denn, du hast selbst eine abschließende Entscheidung beantragt.

Wird bei dir ein Durchschnitt gebildet? In der Regel nicht mehr. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Fachlichen Weisungen zu § 41a SGB II klargestellt, dass grundsätzlich kein Durchschnittseinkommen mehr gebildet wird (Rz. 41a.23). Gerechnet wird Monat für Monat. Der Gesamtblick bleibt dir trotzdem erhalten, aber an einer anderen Stelle: bei der Verrechnung.

Welche Betriebsausgaben zählen – und welche oft gestrichen werden

Hier entscheidet sich, wie viel Geld dir bleibt. Der Maßstab steht im Gesetz: Vom Einkommen abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB II). Wie das im Einzelnen zu rechnen ist, regelt eine Rechtsverordnung; die Ermächtigung dafür steht in § 13 Absatz 1 Nummer 1 SGB II. Die Tabelle zeigt, worüber in der Praxis gestritten wird.

AusgabeWie das gesehen wirdWas du dazulegst
Waren, Material, FremdleistungenKlassisch notwendige Ausgabe, um das Einkommen zu erzielen (§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB II).Rechnungen, im Monat der Zahlung eingetragen.
Umsatzsteuer ans FinanzamtGehört nach dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zu den notwendigen Ausgaben (L 6 AS 611/11, 2012).Voranmeldung und Zahlungsnachweis.
Umsatzsteuer, die du kassiert, aber nicht abgeführt hastWird als Geld gesehen, das dir zur Verfügung stand, wenn du die Abführung im Bedarfszeitraum nicht nachweist (BSG, B 14 AS 1/13 R, 2013).Belege, wann du an das Finanzamt gezahlt hast.
Tilgung betrieblicher DarlehenIm entschiedenen Fall nicht als einkommensmindernde Betriebsausgabe anerkannt, weil damit Vermögen aufgebaut wird (SG Neubrandenburg, S 14 AS 1754/08, 2013).Darlehensvertrag, Zinsen und Tilgung getrennt ausweisen.
Teure oder vermeidbare AusgabenNach demselben Urteil gilt: Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Leistungsbezugs entsprechen.In einem Satz erklären, warum die Ausgabe für den Betrieb nötig war.
Private KostenMiete, Lebensmittel, privates Handy: Das ist kein Teil des Betriebs und gehört nicht in die EKS.Nichts – einfach weglassen.

Noch ein Punkt, den viele übersehen: Bist du erwerbstätig, wird statt der Beträge für Versicherungen, Altersvorsorge und notwendige Ausgaben pauschal ein Betrag von 100 Euro monatlich abgesetzt. Liegt dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit über 400 Euro und weist du nach, dass diese Beträge zusammen mehr als 100 Euro ausmachen, gilt die Pauschale nicht (§ 11b Absatz 2 SGB II). Für Selbstständige mit echten Betriebskosten lohnt sich das Rechnen also.

Was das Jobcenter mit deinen Zahlen macht

Der Ablauf ist immer derselbe, und er ist berechenbar. Weil dein Einkommen bei der Bewilligung noch nicht feststeht, muss das Jobcenter vorläufig entscheiden (§ 41a Absatz 1 SGB II). Das ist keine Schikane, sondern Pflicht. Das Bundessozialgericht hat sogar entschieden, dass ein endgültiger Bescheid in solchen Fällen von Anfang an rechtswidrig ist, wenn objektiv nur eine Schätzung möglich war (B 14 AS 6/12 R, 2012).

Wichtig für dich: Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass dein monatlicher Bedarf gedeckt ist (§ 41a Absatz 2 Satz 2 SGB II). Und der Grund der Vorläufigkeit muss im Bescheid stehen. Steht er nicht drin, ist das ein Punkt, den du ansprechen kannst.

Am Ende wird verrechnet. Die vorläufig gezahlten Leistungen werden auf die abschließend festgestellten angerechnet. Wurden in einzelnen Monaten zu hohe Leistungen gezahlt, werden diese Überzahlungen zuerst mit den Nachzahlungen verrechnet, die dir für andere Monate desselben Bewilligungszeitraums zustehen. Erstatten musst du nur, was danach noch übrig ist – und auch das nur, wenn es insgesamt mindestens 50 Euro für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind (§ 41a Absatz 6 SGB II).

Kommt trotzdem ein Erstattungsbescheid, geht es meist um die Frage, ob die abschließende Berechnung stimmt. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat klargestellt, dass es bei der reinen Erstattungsentscheidung nicht auf Vertrauensschutz oder Ermessen ankommt (L 19 AS 2100/12, 2013) – deshalb ist der Weg über die Zahlen der richtige. Wie du dich dagegen wehrst, steht im Ratgeber zur Rückforderung vom Jobcenter.

Anlage EKS nicht abgegeben oder Frist verpasst: was jetzt zählt

Das ist die Stelle, vor der die meisten Angst haben. Deshalb ganz genau: Kommst du deiner Nachweispflicht nicht, nicht vollständig oder nicht fristgemäß nach, setzt das Jobcenter deinen Anspruch nur für die Monate fest, für die die Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen sind. Für die übrigen Monate stellt es fest, dass kein Anspruch bestand (§ 41a Absatz 3 Satz 3 und 4 SGB II).

Zwei Bedingungen, die immer erfüllt sein müssen

Das darf erst passieren, nachdem du eine angemessene Frist bekommen hast und schriftlich über diese Rechtsfolge belehrt wurdest (§ 41a Absatz 3 Satz 3 SGB II). Fehlt eines von beiden, ist der Bescheid angreifbar. Sieh in deinem Brief nach, ob beides drinsteht.

Und es gibt eine zweite Tür. Nachweise, die nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eingehen – spätestens am Tag nach der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids –, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden (§ 41a Absatz 3 Satz 5 SGB II). Im Klartext heißt das: Im Widerspruchsverfahren kannst du fehlende Unterlagen noch nachreichen. Danach nicht mehr. Wer also einen Erstattungsbescheid bekommt und die Belege noch hat, sollte nicht abwarten.

Bekommst du vorher einen Brief, in dem du dich äußern sollst, ist das eine Anhörung – die beste Gelegenheit, Zahlen und Belege ohne Streit nachzuschieben. Und wenn das Jobcenter Leistungen wegen fehlender Mitwirkung ganz oder teilweise versagt oder entzieht, gilt dieselbe Schutzregel wie sonst auch: nur nach schriftlichem Hinweis auf diese Folge und nach angemessener Frist (§ 66 Absatz 3 SGB I). Holst du die Mitwirkung nach und liegen die Voraussetzungen vor, können die Leistungen nachträglich erbracht werden (§ 67 SGB I). Ein solcher Bescheid ist also kein Endpunkt.

Übrigens hängt die EKS eng an deinem nächsten Antrag: Das Jobcenter fordert die vorläufige EKS meist zusammen mit dem Weiterbewilligungsantrag an. Zwei Formulare, ein Termin. Fotografiere beide. Die App liest die Fristen heraus und zeigt dir mit einer Ampel, wie dringend es ist.

Was Gerichte entschieden haben

Die EKS auszufüllen ist zumutbar. Ein selbstständiger Rechtsanwalt wollte feststellen lassen, dass er keine Schätzung abgeben muss. Das Sächsische Landessozialgericht sah darin eine zumutbare Mitwirkungshandlung (L 3 AS 638/10, 2011); das Bundessozialgericht hat das bestätigt (B 4 AS 42/12 R, 2013). Wer selbstständig ist, kommt am Vordruck also nicht vorbei.

Es gibt Fälle, in denen jahresweise gerechnet wird. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine jährliche Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit nicht nur bei Saisonbetrieben in Betracht kommt, sondern auch dann, wenn die Eigenart der Tätigkeit eine Betrachtung über das Jahr erfordert – etwa bei Einnahmen in nur wenigen Monaten (L 6 AS 611/11, 2012). Wenn dein Geschäft so läuft, schreib das in einem Satz dazu.

Vorläufig heißt vorläufig. Wo nur eine Schätzung möglich ist, darf das Jobcenter nicht endgültig entscheiden; ein solcher Bescheid ist von Anfang an rechtswidrig (BSG, B 14 AS 6/12 R, 2012). Und bei unklarer Einkommenslage muss vorläufig bewilligt werden, damit der laufende Lebensunterhalt gesichert bleibt (BSG, B 14 AS 1/13 R, 2013). Diese Urteile sind Einzelfälle. Dein Fall kann anders ausgehen – aber du siehst daran, dass die Regeln in beide Richtungen wirken.

Anlage EKS im Briefkasten? Mach ein Foto vom Formular. Die JobCenter-Guru-App erklärt dir jedes Feld in deiner Sprache, in einfachen Worten. Sie liest die Frist und den Bewilligungszeitraum aus dem Brief und zeigt dir mit einer Ampel, wie dringend es ist. Sie sortiert Formular, Belege und Bescheide für dich. Kommt später ein Bescheid, den du nicht verstehst, bekommst du einen Entwurf für deine Antwort. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht. Selbst zahlst du dabei höchstens 15 Euro (Nummer 2500 VV RVG); diese Gebühr kann auch erlassen werden – hier geht’s zur App.

Häufige Fragen zur Anlage EKS

Wer muss die Anlage EKS ausfüllen?

Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, die selbstständig ist, ein Gewerbe hat oder Land- und Forstwirtschaft betreibt – auch nebenbei, auch mit wenig Umsatz. Das Bundessozialgericht hat entschieden: Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB I gehalten, Angaben über die voraussichtlichen Einkünfte und Ausgaben aus der selbstständigen Tätigkeit unter Verwendung des Vordrucks EKS zu machen (BSG, B 4 AS 42/12 R, 2013). Bist du fest angestellt und hast keine selbstständige Tätigkeit, brauchst du die Anlage EKS nicht.

Wo bekomme ich die Anlage EKS als PDF?

Bei der Bundesagentur für Arbeit auf arbeitsagentur.de im Bereich Formulare, im Portal jobcenter.digital und direkt bei deinem Jobcenter. Lade das PDF nur von dort. Auf fremden Seiten liegen oft alte Stände, und dann fehlen Felder oder Hinweise. Wenn du unsicher bist, welche Fassung aktuell ist: Frag beim Jobcenter nach oder lass sie dir zuschicken.

Kann ich die Anlage EKS online ausfüllen?

Das Portal jobcenter.digital ist der offizielle Online-Weg. Dort stellst du Anträge, füllst Anlagen aus und lädst Nachweise als Foto oder PDF hoch. Du bekommst eine Eingangsbestätigung – mach davon einen Screenshot. Ob die Anlage EKS bei deinem Jobcenter online ausfüllbar ist, ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Geht es nicht, füllst du das PDF am Rechner oder mit der Hand aus und gibst es per Post oder am Schalter ab. Beides ist gleich gültig.

Was passiert, wenn ich die Anlage EKS nicht abgebe?

Dann kann das Jobcenter deinen Anspruch nur für die Monate abschließend festsetzen, für die du die Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen hast. Für die übrigen Monate stellt es fest, dass kein Anspruch bestand – das Geld für diese Monate willst du dann zurückzahlen. Das darf aber nur passieren, nachdem du eine angemessene Frist bekommen hast und schriftlich über diese Folge belehrt wurdest (§ 41a Absatz 3 SGB II). Fehlt eine dieser Bedingungen, ist der Bescheid angreifbar.

Muss ich nach dem Bewilligungszeitraum noch einmal eine EKS abgeben?

Ja. Die erste EKS ist eine Schätzung für die Zukunft. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bist du verpflichtet, die geforderten Tatsachen nachzuweisen – mit echten Zahlen und Belegen (§ 41a Absatz 3 Satz 2 SGB II). Danach entscheidet das Jobcenter abschließend. Ergeht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums keine abschließende Entscheidung, gelten die vorläufig bewilligten Leistungen als abschließend festgesetzt (§ 41a Absatz 5 SGB II).

Welche Betriebsausgaben erkennt das Jobcenter an?

Vom Einkommen abzusetzen sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (§ 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB II). Gerichte haben das begrenzt: Tatsächliche Ausgaben werden nicht abgesetzt, soweit sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Leistungsbezugs entsprechen; Tilgungen betrieblicher Darlehen wurden deshalb nicht anerkannt (SG Neubrandenburg, S 14 AS 1754/08, 2013). Die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer gehört dagegen zu den notwendigen Ausgaben (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, L 6 AS 611/11, 2012). Dein Fall kann anders ausgehen.

Das Jobcenter hat mein Einkommen geschätzt und fordert Geld zurück. Was kann ich tun?

Zuerst nachrechnen: Zu viel gezahlte Monate werden mit Monaten verrechnet, in denen dir Geld fehlt. Erstatten musst du nur, was danach übrig bleibt – und nur, wenn es insgesamt mindestens 50 Euro für alle in der Bedarfsgemeinschaft sind (§ 41a Absatz 6 SGB II). Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Fehlende Nachweise kannst du im Widerspruchsverfahren noch nachreichen, danach nicht mehr (§ 41a Absatz 3 Satz 5 SGB II). Ob dein Bescheid rechtlich hält, prüft ein Mensch: eine Beratungsstelle oder ein Anwalt für Sozialrecht.

Mach ein Foto von der Anlage EKS. Die App erklärt dir jedes Feld.

In deiner Sprache, in einfachen Worten. Die App merkt sich deine Frist und sagt dir, was als Nächstes dran ist. Hol dir die App. Kostenlos starten.