Ratgeber · Geld & Wohnung

Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter. Damit am Monatsersten nichts fehlt.

Dein Bescheid läuft aus. Das Geld läuft nicht von allein weiter. Du brauchst einen neuen Antrag (§ 37 SGB II). Das klingt nach viel Arbeit. Ist es nicht. Hier steht in Ruhe, wann du den Antrag stellst, was hineingehört und was passiert, wenn du zu spät bist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Geld läuft nicht automatisch weiter. Nach dem Bewilligungszeitraum brauchst du einen neuen Antrag: den Weiterbewilligungsantrag (§ 37 Absatz 1 SGB II).
  • Das Jobcenter bewilligt in der Regel für 1 Jahr (§ 41 Absatz 3 SGB II). Oft sind es nur 6 Monate – etwa bei vorläufiger Bewilligung oder wenn die Miete als zu hoch gilt.
  • In der Praxis bewährt: den Antrag 4 bis 6 Wochen vorher stellen. Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Kein Formular bekommen? Dann beantrage formlos mit einem Satz. Das Formular reichst du nach.
  • Zu spät? Der Antrag wirkt nur auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst (§ 37 Absatz 2 SGB II). Für Monate davor gibt es kein Geld.
  • Seit 1. Juli 2026 verlangt die Bundesagentur für Arbeit zum Weiterbewilligungsantrag zusätzlich die Anlage VM zum Vermögen. Fehlt sie, fragt das Jobcenter nach – entscheiden muss es über deinen Antrag trotzdem (Fachliche Weisungen zu § 37 SGB II, Rz. 37.13).
Frau füllt am Schreibtisch ein mehrseitiges Formular aus, hinter ihr ein Kalender mit markiertem Datum
Der Weiterbewilligungsantrag entscheidet, ob am Monatsersten Geld kommt. Mach ein Foto vom Formular – die App erklärt dir jedes Feld.

Wie lange gilt dein Bescheid? Der Bewilligungszeitraum

Auf deinem Bescheid steht ein Satz wie „Bewilligungszeitraum vom … bis …“. Das ist die Zeit, für die das Jobcenter entschieden hat. Danach ist Schluss – erst mal. Über den Anspruch wird in der Regel für ein Jahr entschieden (§ 41 Absatz 3 SGB II).

Oft sind es aber nur 6 Monate. Das Gesetz nennt zwei typische Fälle: Das Jobcenter entscheidet vorläufig, weil dein Einkommen schwankt (§ 41a SGB II). Oder deine Kosten für Unterkunft und Heizung gelten als unangemessen. Der Zeitraum gilt immer für alle Menschen in deiner Bedarfsgemeinschaft gleich. Schreib dir das Enddatum auf. Es ist das wichtigste Datum in deinem Bescheid.

Wann schickt das Jobcenter den Antrag – und was, wenn keiner kommt?

In der Praxis meldet sich das Jobcenter meist von selbst. Ein paar Wochen vor dem Ende kommt ein Brief oder eine Nachricht im Postfach von jobcenter.digital. Darin steht: Bitte stell einen Antrag auf Weiterbewilligung, wenn du weiter Geld brauchst. Eine gesetzliche Frist, wann das passieren muss, gibt es nicht.

Verlass dich nicht darauf. Briefe gehen verloren. Umzüge werden nicht gespeichert. Postfächer werden übersehen. Und die Folgen trägst du, nicht das Jobcenter. Als Faustregel aus der Praxis: Kommt etwa 5 Wochen vor dem Ende nichts, wirst du selbst aktiv.

Das ist einfacher als gedacht. Die Antragstellung ist an keine Form gebunden – so steht es wörtlich in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 37 SGB II (Rz. 37.1). Du kannst den Antrag online, schriftlich, telefonisch oder persönlich stellen. Für die Angaben sollen die Vordrucke benutzt werden (§ 60 Absatz 2 SGB I). Eine Bedingung sind sie nicht: Über jeden Antrag ist unabhängig von der Abgabe der Antragsunterlagen zu entscheiden, und die Prüfung darf nicht von der Verwendung bestimmter Vordrucke abhängig gemacht werden (Fachliche Weisungen zu § 37 SGB II, Rz. 37.13). Ein Satz genügt fürs Erste: „Ich beantrage weiter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ab dem 1. [Monat].“ Dazu Name, Adresse, Geburtsdatum und die Nummer deiner Bedarfsgemeinschaft. Das Formular schiebst du danach nach. Wichtig ist nur das Datum, an dem dein Antrag ankommt.

Weiterbewilligungsantrag zu spät gestellt: Wann eine Lücke entsteht

Das ist der Punkt, der Angst macht – und der wichtigste im ganzen Text. Das Gesetz sagt klar: Leistungen gibt es nicht für Zeiten vor dem Antrag. Aber es gibt ein Sicherheitsnetz: Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst (§ 37 Absatz 2 SGB II).

Im Klartext: Ein paar Tage Verspätung sind meist harmlos. Ein Monatswechsel ist es nicht. Ein Beispiel: Dein Bewilligungszeitraum endet am 31. August. Stellst du den Antrag am 12. September, gilt er ab dem 1. September – es fehlt nichts. Stellst du ihn erst am 2. Oktober, gilt er ab dem 1. Oktober. Der ganze September bleibt ohne Geld. Die Miete läuft trotzdem weiter.

Diese Lücke ist später kaum zu schließen. Deshalb der einfachste Schutz überhaupt: Stell den Antrag lieber zu früh als zu spät – notfalls formlos, ohne Formular, ohne alle Unterlagen. Nachreichen geht immer. Zurückdrehen fast nie.

Weiterbewilligungsantrag ausfüllen: jedes Feld einfach erklärt

Das Formular fragt viel. Dahinter stecken aber nur fünf Fragen: Wer wohnt mit dir? Was kommt rein? Was hast du? Was zahlst du fürs Wohnen? Was hat sich geändert? Diese Tabelle übersetzt die Felder in Alltagssprache.

Feld im FormularWas das Jobcenter wissen willTypischer Fehler
BedarfsgemeinschaftWer wohnt und wirtschaftet mit dir? Einkommen und Vermögen der Partnerin oder des Partners zählen mit, bei unverheirateten Kindern auch das der Eltern (§ 9 Absatz 2 SGB II).Neuer Partner, neues Baby oder eine ausgezogene Person nicht gemeldet.
Einkommen (Abschnitt E im WBA)Alles, was reinkommt – bei dir und bei allen Personen der Bedarfsgemeinschaft: Lohn, Nebenjob, Minijob, Ferienjob, Renten, Krankengeld, Unterhalt, Leistungen der Familienkasse, Wohngeld.Nur den Hauptjob angeben. Schwankendes Einkommen glatt schätzen.
Vermögen (Anlage VM)Immobilien, Auto, Bargeld, Konten, Sparbuch, Wertpapiere, Bausparvertrag, Altersvorsorge, Versicherungen mit Prämienrückgewähr – im Inland und im Ausland, für alle in der Bedarfsgemeinschaft.Anlage VM weglassen (verlangt seit 1. Juli 2026). Zweitkonto oder PayPal vergessen.
Miete und Heizung (Abschnitt C im WBA)Grundmiete ohne Nebenkosten, Nebenkosten, Heizkosten, sonstige Wohnkosten – oder die Pauschalmiete. Dazu aktuelle Nachweise, zum Beispiel die letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung.Alte Beträge eintragen, obwohl die Miete gestiegen ist.
ÄnderungenAlles, was seit dem letzten Antrag anders ist: Umzug, Job, Krankheit, Trennung, Geburt, Erbschaft.„Nichts geändert“ ankreuzen, obwohl doch etwas war. Das kann später zu Rückforderungen führen.
UnterschriftIm Formular der Bundesagentur für Arbeit unterschreibt die antragstellende Person, bei Minderjährigen die erziehungs- oder sorgeberechtigte Person. Ab 15 Jahren kann jede Person einen eigenen Antrag stellen (§ 36 Absatz 1 SGB I).Datum oder Unterschrift vergessen – das Jobcenter fragt nach, das kostet Zeit.

Du musst das nicht allein entziffern. Mach ein Foto vom Formular. Die App erklärt dir jedes Feld in deiner Sprache. Satz für Satz, in einfachen Worten.

Welche Unterlagen brauchst du? Die Checkliste

  • Das Antragsformular (online oder als PDF vom Jobcenter)
  • Die Anlage VM zum Vermögen – die Bundesagentur für Arbeit verlangt sie zu jedem Weiterbewilligungsantrag ab 1. Juli 2026
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate, von allen Konten aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft, vollständig und lückenlos (so steht es im Formular WBA). Im Einzelfall kann das Jobcenter einen kürzeren oder längeren Zeitraum verlangen (Fachliche Weisungen zu § 37 SGB II, Rz. 37.12)
  • Einkommensnachweise: Verdienstabrechnungen, Bescheide zu Renten, Unterhalt, Krankengeld, Leistungen der Familienkasse
  • Wohnkosten: aktuelle Nachweise zu deinen Kosten, zum Beispiel die letzte Heiz- und Betriebskostenabrechnung
  • Belege für Änderungen: Kündigung, Arbeitsvertrag, Attest, Geburtsurkunde

Ein ruhiger Hinweis vorweg: Schick keine Originale. Im Formular der Bundesagentur für Arbeit steht ausdrücklich, Nachweise nur in Kopie einzureichen.

Und beim Schwärzen von Kontoauszügen gibt es eine Regel der Bundesagentur für Arbeit (Fachliche Weisungen zu § 37 SGB II, Rz. 37.12): Schwärzen darfst du die Empfängernamen bestimmter Ausgaben aus besonders geschützten Bereichen – Parteien, Gewerkschaften, religiöse Vereinigungen. Die Art der Buchung und ihre Höhe sollen erkennbar bleiben. Nicht schwärzen darfst du Eingänge, Kontostände und Ausgaben wie Miete, Heizung, Strom, Unterhalt und Versicherungsbeiträge. Bist du unsicher, frag vorher bei einer Sozialberatung nach.

Weiterbewilligungsantrag online stellen – über jobcenter.digital

Online ist für viele der ruhigste Weg. Das Formular WBA der Bundesagentur für Arbeit nennt dafür www.jobcenter.digital/weiterbewilligungsantrag. Dort füllst du die weiteren erforderlichen Anlagen gleich mit aus – auch die Anlage VM – und lädst Nachweise direkt als Foto oder PDF hoch. Kein Drucker, kein Briefkasten, kein Warteraum.

Nach dem Absenden bekommst du eine Eingangsbestätigung. Mach davon einen Screenshot. Das ist dein Beweis für das Datum. Geht das Portal nicht und ist auch das Jobcenter nicht dienstbereit, kann dein Antrag nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 37 SGB II ausnahmsweise auf den Tag zurückwirken, an dem du ihn stellen wolltest. Das gilt aber nur, wenn du ihn unmittelbar danach nachholst – sonst musst du innerhalb von zwei Wochen Wiedereinsetzung nach § 27 SGB X beantragen. Notiere dann, wann du es versucht hast. Der Weiterbewilligungsantrag für die Grundsicherung (früher Bürgergeld) geht aber genauso per Post, telefonisch oder am Schalter.

Unterlagen fehlen: Was das Jobcenter darf – und was nicht

Du musst mitwirken. Das heißt: Angaben machen, Änderungen sofort melden, Belege vorlegen (§ 60 SGB I). Fehlt etwas, kann das Jobcenter Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen (§ 66 Absatz 1 SGB I). „Kann“ heißt: Das Jobcenter muss abwägen, es ist eine Ermessensentscheidung (Fachliche Weisungen zu § 37 SGB II, Rz. 37.13).

Aber nicht einfach so. Das Gesetz stellt Bedingungen. Die fehlende Mitwirkung muss die Aufklärung erheblich erschweren. Und du musst vorher schriftlich auf diese Folge hingewiesen worden sein und eine angemessene Frist bekommen haben (§ 66 Absatz 3 SGB I). Ein Brief ohne diesen Hinweis reicht nicht.

Und es geht weiter: Holst du die Mitwirkung nach und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, können die Leistungen nachträglich ganz oder teilweise erbracht werden (§ 67 SGB I). Ein Versagungsbescheid ist also kein Endpunkt. Er ist eine Entscheidung der Behörde – und die kannst du mit einem Widerspruch angreifen.

Was Gerichte entschieden haben

Das Jobcenter muss auf den neuen Antrag hinweisen. Entscheidet das Jobcenter über einen Antrag für einen bestimmten Zeitraum, muss es darauf hinweisen, dass für den Folgezeitraum ein erneuter Antrag zu stellen ist (Bayerisches Landessozialgericht, L 7 AS 392/14 B ER, 2014). Fehlt dieser Hinweis, kann das im Einzelfall zu deinen Gunsten wirken. Verlassen solltest du dich trotzdem nie darauf. Dein Fall kann anders ausgehen.

Antrag ist raus – und trotzdem kommt kein Geld?

Das passiert. Der Antrag liegt in der Bearbeitung, der Monatserste kommt trotzdem. Dann gilt: nicht abwarten. Frag nach dem Stand und bitte um einen Vorschuss: Steht ein Anspruch dem Grunde nach fest und dauert die Berechnung der Höhe voraussichtlich länger, muss der Träger auf Antrag Vorschuss zahlen – spätestens nach einem Kalendermonat (§ 42 SGB I). Und lies in Ruhe nach, welche Wege es gibt – von der Nachfrage bis zum Eilantrag: Jobcenter hat die Zahlung eingestellt.

Kommt der neue Bescheid und stimmt etwas nicht – weniger Geld, falscher Zeitraum, gekürzte Miete – hast du 1 Monat ab der Bekanntgabe Zeit für den Widerspruch (§ 84 Absatz 1 SGG). Gebühren fallen dafür nicht an (§ 64 Absatz 1 SGB X). Wie du ihn aufbaust, steht unter Widerspruch Jobcenter – Muster & Anleitung. Wird eine alte Bewilligung nachträglich zurückgenommen, hilft dir der Ratgeber zum Aufhebungsbescheid weiter.

Weiterbewilligungsantrag im Briefkasten? Mach ein Foto vom Formular. Die JobCenter-Guru-App erklärt dir jedes Feld in deiner Sprache. Sie liest das Ende deines Bewilligungszeitraums aus dem Bescheid und erinnert dich rechtzeitig. Sie sortiert Formular, Anlagen und Nachweise für dich und zeigt dir die Regeln der Bundesagentur für Arbeit zum Nachlesen. Kommt danach ein Bescheid, den du nicht verstehst, bekommst du einen Entwurf für deine Antwort. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht. Selbst zahlst du dabei höchstens 15 Euro (Nummer 2500 VV RVG); diese Gebühr kann auch erlassen werden – hier geht’s zur App.

Häufige Fragen zum Weiterbewilligungsantrag

Wann muss ich den Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter stellen?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis sind 4 bis 6 Wochen vor dem Ende deines Bewilligungszeitraums ein guter Zeitpunkt – das ist eine Erfahrungsregel, keine Vorschrift. Dann hat das Jobcenter Zeit zum Rechnen. Entscheidend ist aber der Monat: Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst (§ 37 Absatz 2 SGB II). Für frühere Monate gibt es kein Geld mehr.

Was passiert, wenn ich den Weiterbewilligungsantrag zu spät stelle?

Ein Beispiel: Dein Bewilligungszeitraum endet am 31. August. Du stellst den Antrag am 12. September. Dann gilt er ab dem 1. September. Es fehlt nichts. Du stellst ihn aber erst am 2. Oktober? Dann gilt er erst ab dem 1. Oktober. Der ganze September bleibt ohne Geld. Diese Lücke lässt sich später kaum noch schließen. Deshalb: lieber gleich formlos beantragen und das Formular nachreichen.

Das Jobcenter hat mir keinen Weiterbewilligungsantrag geschickt. Was mache ich?

Warte nicht darauf. Die Antragstellung ist an keine Form gebunden – so steht es in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 37 SGB II (Rz. 37.1). Ein Satz reicht: "Ich beantrage weiter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ab dem 1. [Monat]." Dazu Name, Adresse, Geburtsdatum und die Nummer deiner Bedarfsgemeinschaft. Schick das online über jobcenter.digital, per Post oder gib es am Schalter ab. Lass dir den Eingang bestätigen. Das Formular kannst du danach in Ruhe nachreichen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Weiterbewilligungsantrag?

Nach dem Formular WBA der Bundesagentur für Arbeit (Stand 04/2026): das Formular selbst, Kontoauszüge der letzten 3 Monate – von allen Konten aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft, vollständig und lückenlos –, Verdienstabrechnungen und Bescheide zu anderen Einnahmen sowie aktuelle Nachweise zu Miete, Nebenkosten und Heizung. Dazu die Anlage VM zum Vermögen: Die Bundesagentur für Arbeit verlangt sie zu jedem Weiterbewilligungsantrag ab 1. Juli 2026. Und Belege für alles, was sich geändert hat. Im Formular steht ausdrücklich: keine Originalbelege einreichen, Nachweise nur in Kopie.

Kann ich den Weiterbewilligungsantrag online stellen?

Ja. Das Formular WBA der Bundesagentur für Arbeit nennt dafür www.jobcenter.digital/weiterbewilligungsantrag. Dort füllst du die weiteren erforderlichen Anlagen gleich mit aus – auch die Anlage VM – und lädst Nachweise direkt als Foto oder PDF hoch. Du bekommst eine Eingangsbestätigung. Mach davon einen Screenshot. Falls du kein Konto im Portal hast: Die Antragstellung ist an keine Form gebunden, der Antrag geht genauso per Post, am Schalter oder telefonisch.

Nach dem Weiterbewilligungsantrag kam weniger Geld. Was kann ich tun?

Sieh im neuen Bescheid nach: Stimmen Zeitraum, Miete, Heizung und das angerechnete Einkommen? Wenn etwas falsch aussieht, kannst du innerhalb von 1 Monat nach der Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 Absatz 1 SGG). Für das Widerspruchsverfahren bei der Behörde werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 64 Absatz 1 SGB X). Ob der Bescheid rechtlich hält, prüft ein Mensch: eine Beratungsstelle oder ein Anwalt für Sozialrecht.

Mach ein Foto vom Formular. Die App erklärt dir jedes Feld.

In deiner Sprache, in einfachen Worten. Die App merkt sich dein Enddatum und erinnert dich. Hol dir die App. Kostenlos starten.