Ratgeber · Formulare & Anträge

Anlage VM beim Jobcenter. Vieles bleibt geschützt.

Die Anlage VM vom Jobcenter liegt vor dir. VM steht für Vermögen. Das Formular fragt nach Konto, Sparbuch, Auto, Versicherung. Das fühlt sich an, als würde jemand deine Schubladen aufziehen. Aber: Vieles davon ist geschützt und bleibt bei dir. Hier steht in Ruhe, wer die Anlage VM ausfüllen muss, was hineingehört und was passiert, wenn etwas fehlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anlage VM ist der Vermögens-Bogen zum Antrag auf Grundsicherung (früher Bürgergeld). Sie gehört zum Erstantrag und seit dem 1. Juli 2026 auch zu jedem Weiterbewilligungsantrag.
  • Vermögen ist alles, was verwertbar ist (§ 12 Absatz 1 Satz 1 SGB II). Gerechnet wird mit dem Verkehrswert am Tag der Antragstellung (§ 12 Absatz 3 SGB II).
  • Geschützt sind unter anderem: angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto je erwerbsfähiger Person, Altersvorsorge und das selbst bewohnte Haus bis 140 m² beziehungsweise die selbst bewohnte Eigentumswohnung bis 130 m².
  • Vom Rest wird ein Freibetrag nach Alter abgezogen: 5.000 / 10.000 / 12.500 / 20.000 Euro je Person (§ 12 Absatz 2 SGB II). Nicht gebrauchte Freibeträge werden innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragen.
  • Fehlt etwas? Das Jobcenter darf Leistungen nur versagen oder entziehen, wenn es dich vorher schriftlich auf diese Folge hingewiesen und eine angemessene Frist gesetzt hat (§ 66 Absatz 3 SGB I). Holst du die Angabe nach, kann nachträglich gezahlt werden (§ 67 SGB I).
Person sitzt am Küchentisch vor dem Formular Anlage VM, daneben Kontoauszüge, ein Sparbuch und ein Autoschlüssel
Die Anlage VM fragt nach allem, was du hast. Vieles davon bleibt geschützt. Mach ein Foto vom Brief – die App erklärt dir, was verlangt wird.

Was ist die Anlage VM – und wer muss sie ausfüllen?

VM ist die Abkürzung für Vermögen. Die Anlage VM ist kein eigener Antrag. Sie ist ein Beiblatt, das zum Hauptantrag oder zum Weiterbewilligungsantrag gehört. Darin steht, was du und die anderen Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft besitzen. Das Jobcenter braucht das, um eine einzige Frage zu beantworten: Bist du hilfebedürftig, oder kannst du erst einmal von eigenem Geld leben?

Ausfüllen müssen sie alle Personen der Bedarfsgemeinschaft, deren Vermögen zählt – also auch Partnerin oder Partner und Kinder, die mit im Haushalt leben. Die Pflicht dazu steht nicht im Formular, sondern im Gesetz: Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind, Änderungen unverzüglich mitteilen und auf Verlangen Beweisurkunden vorlegen (§ 60 Absatz 1 SGB I). Für diese Angaben sollen die Vordrucke benutzt werden, elektronische Formulare sogar vorrangig (§ 60 Absatz 2 SGB I).

Und die Karenzzeit? Viele haben gehört, dass im ersten Jahr „nichts geprüft“ wird. So einfach ist es nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2026 gilt § 12 SGB II in neuer Fassung – geändert durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des SGB II vom 16. April 2026. In diesem Text steht zur Karenzzeit nur noch eine Regel: Das selbst genutzte Hausgrundstück oder die selbst genutzte Eigentumswohnung wird während der Karenzzeit gar nicht als Vermögen berücksichtigt (§ 12 Absatz 1 Satz 3 SGB II). Alles andere – Konto, Sparbuch, Versicherung – sieht sich das Jobcenter von Anfang an an.

Die Karenzzeit selbst dauert ein Jahr. Sie beginnt mit dem Monat, für den du zum ersten Mal Leistungen bekommst (§ 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II). Fällt der Bezug für mindestens einen Monat aus, verlängert sie sich um diese vollen Monate. Eine ganz neue Karenzzeit beginnt erst, wenn du davor mindestens drei Jahre keine Leistungen bezogen hast. Was in deinem Fall gilt, steht in deinem Bescheid und in dem Merkblatt, das zu deinem Formular gehört.

Anlage VM als PDF: Wo du das Formular bekommst

Hol dir das Formular immer direkt bei der Quelle: der Bundesagentur für Arbeit. Dort findest du die Anlage VM in der Formularsuche als PDF zum Herunterladen und Ausdrucken. Online geht es über das Portal jobcenter.digital: Dort füllst du die Anlage VM digital aus und lädst Nachweise gleich als Foto oder PDF hoch. Kein Drucker, kein Briefkasten, kein Warteraum. Du bekommst eine Eingangsbestätigung – mach davon einen Screenshot.

Lade das Formular nicht von fremden Seiten. Dort liegen oft alte Fassungen, und seit dem 1. Juli 2026 haben sich die Regeln zum Vermögen geändert. Wenn du keinen Drucker und keinen Zugang zum Portal hast: Das Jobcenter gibt dir die Anlage VM am Schalter mit oder schickt sie dir zu. Ein Anruf genügt.

Und wenn stattdessen ein Brief kommt, in dem Angaben zu deinem Vermögen verlangt werden? Mach ein Foto von dem Brief. Die App erklärt dir, was verlangt wird und bis wann. In deiner Sprache, in einfachen Worten.

Feld für Feld: Was beim Jobcenter als Vermögen zählt

Das Gesetz ist an dieser Stelle kurz: Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind zu berücksichtigen (§ 12 Absatz 1 Satz 1 SGB II). Verwertbar heißt: Du könntest es verkaufen, kündigen oder beleihen. Gerechnet wird mit dem Verkehrswert, also dem Wert, den die Sache heute wirklich hat – nicht dem Kaufpreis von damals. Stichtag ist der Tag der Antragstellung, bei späterem Erwerb der Tag, an dem du es bekommen hast (§ 12 Absatz 3 SGB II).

Feld in der Anlage VMWas das Jobcenter wissen willTypischer Fehler
Bargeld und KontenGirokonto, Zweitkonto, Gemeinschaftskonto, Bargeld zu Hause. Der Stand am Tag der Antragstellung zählt.Nur das Hauptkonto angeben. Zweitkonto oder PayPal vergessen.
Sparen und AnlagenSparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Bausparvertrag, Aktien, Fonds, Krypto. Auch, wenn das Geld gebunden ist.„Da komme ich sowieso nicht dran“ – das entscheidet das Jobcenter, nicht du.
VersicherungenLebens- und Rentenversicherungen, Sterbegeldversicherung, alles mit einem Rückkaufswert. Auch Altersvorsorge – die ist geschützt, gehört aber ins Formular.Altersvorsorge weglassen, weil sie ohnehin geschützt ist.
FahrzeugeAuto, Motorrad, Wohnwagen – mit Modell, Baujahr und heutigem Wert.Kaufpreis statt Verkehrswert eintragen. Zweitfahrzeug vergessen.
Haus, Wohnung, GrundstückSelbst bewohnt oder vermietet, Anteile an einem Erbe, Grundstücke – auch im Ausland.Auslandsimmobilie oder Miteigentumsanteil nicht nennen.
Wer ist gemeint?Alle Personen der Bedarfsgemeinschaft, deren Vermögen zählt – nicht nur die antragstellende Person.Nur für sich selbst ausfüllen, Partnerin oder Kind vergessen.

Eine Regel macht vieles leichter: Eintragen ist nie der Fehler. Weglassen schon. Was geschützt ist, entscheidet das Jobcenter – und dazu muss es wissen, dass es da ist.

Was geschützt bleibt: das Schonvermögen

Das ist der Teil, den fast niemand kennt – und der die meiste Angst nimmt. Das Gesetz zählt selbst auf, was nicht als Vermögen berücksichtigt wird (§ 12 Absatz 1 Satz 2 SGB II).

Das bleibt bei dirSo weit reicht der SchutzWo es steht
HausratAngemessener Hausrat. Maßstab sind deine Lebensumstände während des Bezugs – nicht ein Ideal von außen.§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
AutoEin angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft. Die Angemessenheit wird vermutet, wenn du das im Antrag erklärst.§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
AltersvorsorgeVersicherungsverträge für die Altersvorsorge und Formen, die nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden.§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Altersvorsorge von Selbst­ständigenZusätzlich geschützt für jedes Jahr hauptberuflicher Selbständigkeit ohne Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe ergibt eine Formel im Gesetz; einen festen Betrag nennt es nicht.§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
Selbst bewohntes Haus oder WohnungHaus bis 140 m², Eigentumswohnung bis 130 m². Ab der fünften Person im Haushalt je 20 m² mehr. Größer ist möglich, wenn die Berücksichtigung eine besondere Härte wäre.§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
Wohneigentum in der KarenzzeitDas selbst genutzte Haus oder die selbst genutzte Eigentumswohnung wird während der Karenzzeit gar nicht als Vermögen berücksichtigt – unabhängig von der Größe.§ 12 Abs. 1 S. 3
Besondere HärteSachen und Rechte, deren Verwertung für dich eine besondere Härte bedeuten würde. Der Auffangschutz für Lebenslagen, die keine Liste erfasst.§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 7

Geschützt heißt: Es zählt bei der Rechnung nicht mit. Es heißt nicht, dass du es verschweigen darfst. Trag es ein und schreib dazu, worum es geht.

Wie hoch ist der Freibetrag beim Vermögen?

Was nach dem Schonvermögen übrig bleibt, ist noch lange nicht weg. Davon wird für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag abgezogen, und der hängt allein vom Lebensalter ab (§ 12 Absatz 2 SGB II).

AlterFreibetrag je PersonBeispiel
bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres5.000 EuroAuch für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft
ab dem 31. Lebensjahr10.000 EuroGilt ab Beginn des Monats, in dem du die Grenze erreichst
ab dem 41. Lebensjahr12.500 Euro
ab dem 51. Lebensjahr20.000 Euro

Eine Regel wird oft übersehen und hilft vielen Familien: Nicht ausgeschöpfte Freibeträge werden übertragen. Liegt eine Person über ihrem Betrag, bekommt sie den Rest der anderen Personen in der Bedarfsgemeinschaft dazugerechnet (§ 12 Absatz 2 Satz 3 SGB II). Der Freibetrag ist also kein Wert pro Kopf, sondern ein Topf für alle.

Typische Fehler – und was tun, wenn du nachreichen sollst?

  • Nur für sich selbst ausfüllen. Die Anlage VM meint die ganze Bedarfsgemeinschaft.
  • Geschütztes weglassen. Auto, Altersvorsorge und Wohneigentum gehören ins Formular, auch wenn sie am Ende nicht zählen.
  • Alte Werte eintragen. Maßgeblich ist der Verkehrswert am Tag der Antragstellung.
  • „Nichts geändert“ ankreuzen, obwohl etwas dazugekommen ist. Eine Erbschaft, eine Auszahlung, ein Verkauf.
  • Auf den Brief warten. Änderungen musst du unverzüglich melden, nicht erst beim nächsten Antrag (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB I).

Kommt danach ein Brief mit „Bitte reichen Sie nach“, ist das noch kein Bescheid und noch keine Ablehnung. Es ist eine Bitte um Mitwirkung mit einer Frist. Antworte schriftlich, auch wenn du nicht alles beisammen hast. Ein kurzer Satz reicht.

Baustein · Antwort auf „bitte nachreichen“

„Ihr Schreiben vom [Datum], BG-Nummer: [Nummer]. Die Anlage VM habe ich am [Datum] eingereicht. Die Unterlage [Kontoauszug / Versicherungsschein / Fahrzeugschein] muss ich erst bei [Bank / Versicherung] anfordern. Ich bitte um Verlängerung der Frist bis zum [Datum]. Alle übrigen Angaben habe ich vollständig gemacht.“

Warum das wichtig ist: Bei fehlender Mitwirkung kann das Jobcenter Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen (§ 66 Absatz 1 SGB I). Aber nur unter Bedingungen: Die fehlende Mitwirkung muss die Aufklärung erheblich erschweren, und du musst vorher schriftlich auf diese Folge hingewiesen worden sein und eine angemessene Frist bekommen haben (§ 66 Absatz 3 SGB I). „Kann“ heißt außerdem: Das Jobcenter muss abwägen. Und holst du die Mitwirkung nach, können die Leistungen nachträglich erbracht werden (§ 67 SGB I).

Noch etwas, das viele beunruhigt: Das Jobcenter darf bei Dritten nachfragen. Wer für dich Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, muss der Agentur für Arbeit auf Verlangen Auskunft erteilen, soweit es erforderlich ist (§ 60 Absatz 2 SGB II). Dasselbe gilt für Partnerin oder Partner, wenn deren Vermögen zu berücksichtigen ist (§ 60 Absatz 4 SGB II). Das ist kein Verfahren gegen dich. Vollständige eigene Angaben sind trotzdem der ruhigste Weg – dann gibt es nichts nachzufragen. Die App liest die Frist aus dem Brief und erinnert dich rechtzeitig, bevor sie abläuft.

Falsche oder vergessene Angaben: Was dann passiert

Sachlich, ohne Drama: Stellt sich später heraus, dass Vermögen da war, das nicht im Formular stand, kann das Jobcenter die Bewilligung für die Vergangenheit zurücknehmen und das Geld zurückfordern. Dafür gelten die Regeln des SGB X, angepasst durch § 40 Absatz 1 SGB II. Eine kleine Entlastung steht gleich daneben: Ein Bescheid wird für die Vergangenheit nicht aufgehoben, wenn dabei insgesamt weniger als 50 Euro für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft herauskommen würden.

Falsche, unvollständige oder zu späte Angaben können zusätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro (§ 63 Absatz 1 Nummer 7 und 8, Absatz 2 SGB II). Das klingt hart. In der Praxis geht es dabei um bewusstes Verschweigen, nicht um ein vergessenes Sparbuch mit 200 Euro. Und du bist an keiner Stelle wehrlos.

Bevor das Jobcenter Geld zurückfordert, muss es dich anhören. Wie du darauf antwortest, steht Schritt für Schritt in unserem Ratgeber zur Anhörung vom Jobcenter. Ist der Erstattungsbescheid schon da, lies weiter unter Rückforderung vom Jobcenter: Dort steht, wann eine Rückforderung nicht hält und wie du dich wehrst. Und wenn dir beim Ausfüllen des Weiterbewilligungsantrags auffällt, dass du früher etwas vergessen hast: Melde es von dir aus nach. Das ist immer der bessere Weg.

Was Gerichte entschieden haben

Beim verschwiegenen Vermögen zählt nicht, wie groß der Wert war. Ist die Rücknahme einer Bewilligung wegen verschwiegenen Vermögens vom Begünstigten zu vertreten, kommt es auf das Verhältnis zwischen dem zu erstattenden Betrag und dem ursprünglich einzusetzenden Vermögenswert nicht an (Bundessozialgericht, B 14 AS 15/17 R, 2018). Im Klartext: Ein kleiner verschwiegener Betrag kann eine größere Rückforderung auslösen. Genau deshalb lohnt sich das vollständige Ausfüllen.

Gerechnet werden muss trotzdem sauber. Bei der Rücknahme von Bewilligungsbescheiden wegen verschwiegenen Vermögens ist rückschauend zu prüfen, ob und wie lange die einzusetzenden Beträge zur Bedarfsdeckung ausgereicht hätten; eine Mehrfachanrechnung desselben Betrags ist nicht zulässig (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, L 5 AS 56/10, 2013). Eine Summe im Bescheid ist also kein Schicksal. Sie ist eine Rechnung, und Rechnungen kann man prüfen lassen.

Nicht jede fehlende Unterlage rechtfertigt eine Versagung. Eine Versagung nach § 66 SGB I scheidet aus, wenn es an der vorausgesetzten erheblichen Erschwerung der Sachverhaltsaufklärung fehlt – etwa, wenn die Behörde sich die Information ohne wesentlichen Aufwand selbst beschaffen kann (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, L 8 SO 28/13 B ER, 2013). Ein ähnlicher Fall: Eine Entziehung war rechtswidrig, weil sie nicht ermessensfehlerfrei auf fehlende Unterlagen und Auskünfte eines Dritten gestützt wurde (Sozialgericht Aachen, S 11 AS 942/12, 2013).

Auch beim Wohneigentum gibt es Spielraum. Der Vermögensschutz eines Familienheims als Mehrgenerationenhaus ist über die Härteregelung möglich: Ein unangemessen großes, selbst genutztes Hausgrundstück, in dem in einer zweiten Wohnung Angehörige leben, kann wegen besonderer Härte von der Verwertung ausgenommen sein (Bundessozialgericht, B 14 AS 90/12 R, 2013 – zur damaligen Fassung des § 12 SGB II; die Härteregel steht heute in § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7). Verlassen kannst du dich darauf nie. Dein Fall kann anders ausgehen.

Brief vom Jobcenter zur Vermögensprüfung bekommen? Mach ein Foto davon. Die JobCenter-Guru-App erklärt dir in deiner Sprache, was verlangt wird und bis wann. Sie merkt sich die Frist und erinnert dich rechtzeitig. Sie sortiert Formular, Anlagen und Nachweise für dich und zeigt dir die Regeln zum Nachlesen. Kommt danach ein Bescheid, den du nicht verstehst, bekommst du einen Entwurf für deine Antwort. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht. Selbst zahlst du dabei höchstens 15 Euro (Nummer 2500 VV RVG); diese Gebühr kann auch erlassen werden – hier geht’s zur App.

Häufige Fragen zur Anlage VM

Muss ich die Anlage VM jedes Jahr neu ausfüllen?

In der Regel ja. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt die Anlage VM seit dem 1. Juli 2026 zu jedem Weiterbewilligungsantrag. Der Grund steht im Gesetz: Für die Bewertung deines Vermögens ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung gestellt wird (§ 12 Absatz 3 SGB II). Das Jobcenter sieht sich also bei jedem neuen Antrag den aktuellen Stand an. Dazu kommt: Änderungen musst du ohnehin sofort melden, auch mitten im Bewilligungszeitraum (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB I).

Was zählt beim Jobcenter als Vermögen?

Alles, was verwertbar ist – also alles, was du verkaufen, kündigen oder beleihen kannst (§ 12 Absatz 1 Satz 1 SGB II). Typisch sind Bargeld, Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld, Bausparvertrag, Wertpapiere, Lebens- und Rentenversicherungen mit Rückkaufswert, Fahrzeuge, Grundstücke und Wohnungen. Auch Vermögen im Ausland zählt. Gerechnet wird mit dem Verkehrswert, also dem Wert, den die Sache heute wirklich hat (§ 12 Absatz 3 SGB II). Wichtig: zählen heißt nicht wegnehmen. Vieles ist geschützt, und vom Rest wird ein Freibetrag abgezogen.

Wie hoch ist der Freibetrag für Vermögen beim Jobcenter?

Der Freibetrag hängt vom Alter ab und gilt für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft einzeln (§ 12 Absatz 2 SGB II): bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000 Euro, ab dem 31. Lebensjahr 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr 12.500 Euro, ab dem 51. Lebensjahr 20.000 Euro. Der höhere Betrag gilt ab Beginn des Monats, in dem du die Altersgrenze erreichst. Und: Braucht eine Person ihren Freibetrag nicht auf, wird der Rest auf die Person übertragen, die darüber liegt. Geschütztes Vermögen wie Hausrat, ein angemessenes Auto oder die Altersvorsorge wird davor schon abgezogen.

Was passiert, wenn ich Vermögen vergesse anzugeben?

Meist meldet sich das Jobcenter und fragt nach. Melde die fehlende Angabe von dir aus nach, sobald du es merkst – dafür gibt es keine Sperre. Stellt sich später heraus, dass zu viel Geld geflossen ist, kann das Jobcenter die Bewilligung zurücknehmen und das Geld zurückfordern (§ 40 Absatz 1 SGB II mit den Regeln des SGB X). Vorher musst du angehört werden. Falsche oder unvollständige Angaben können außerdem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro (§ 63 Absatz 1 Nummer 7 und 8, Absatz 2 SGB II). Ein Versehen ist aber kein Urteil: Gegen jeden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen, und ob er hält, prüft ein Mensch – eine Beratungsstelle oder ein Anwalt für Sozialrecht.

Wo bekomme ich die Anlage VM als PDF?

Immer direkt bei der Bundesagentur für Arbeit. Entweder über die Formularsuche auf arbeitsagentur.de oder im Portal jobcenter.digital, wo du die Anlage VM auch gleich online ausfüllen und Nachweise als Foto oder PDF hochladen kannst. Für elektronische Vordrucke gilt sogar eine Vorrangregel: Stehen sie zur Verfügung, sollen sie vorrangig benutzt werden (§ 60 Absatz 2 SGB I). Lade das Formular nicht von fremden Seiten herunter – dort sind oft alte Fassungen unterwegs. Und wenn du keinen Drucker hast: Das Jobcenter gibt dir die Anlage VM auch am Schalter oder schickt sie dir zu.

Sind mein Auto und meine Wohnung geschützt?

Ein angemessenes Kraftfahrzeug ist für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Die Angemessenheit wird sogar vermutet, wenn du das im Antrag erklärst (§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB II). Beim Wohnen gilt: ein selbst genutztes Hausgrundstück bis 140 Quadratmeter Wohnfläche oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung bis 130 Quadratmeter; ab der fünften Person im Haushalt kommen je 20 Quadratmeter dazu (Nummer 5). Während der Karenzzeit bleibt das selbst bewohnte Haus oder die selbst bewohnte Wohnung ganz außen vor (§ 12 Absatz 1 Satz 3 SGB II). Trag beides trotzdem ins Formular ein. Entscheiden muss das Jobcenter.

Darf das Jobcenter bei meiner Bank nachfragen?

Ja, das Gesetz erlaubt es. Wer für dich Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, muss der Agentur für Arbeit auf Verlangen Auskunft geben, soweit es für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich ist (§ 60 Absatz 2 SGB II). Dasselbe gilt für Partnerin oder Partner, wenn deren Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist (§ 60 Absatz 4 SGB II). Das ist unangenehm, aber kein Grund zur Panik: Es geht um die Prüfung deines Anspruchs, nicht um ein Verfahren gegen dich. Vollständige eigene Angaben sind der ruhigste Weg – dann gibt es nichts nachzufragen.

Mach ein Foto vom Brief. Die App erklärt dir den Rest.

In deiner Sprache, in einfachen Worten. Die App merkt sich deine Frist und erinnert dich. Hol dir die App. Kostenlos starten.