Ratgeber · Geld & Wohnung

Mehrbedarf beim Jobcenter: Dir steht vielleicht mehr Geld zu.

Viele Menschen haben das Gefühl: „Mir steht mehr zu. Ich weiß nur nicht, was.“ Genau dafür gibt es den Mehrbedarf. Das ist Geld obendrauf, zusätzlich zum Regelbedarf. Es steht in § 21 SGB II. Hier steht in Ruhe, wer ihn bekommt und wie viel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrbedarf ist Geld obendrauf. Es kommt zum Regelbedarf dazu (§ 21 SGB II). Meist als Prozentsatz vom Regelbedarf.
  • Es gibt ihn bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung mit Teilhabeleistungen, teurer Ernährung, Warmwasser aus dem Boiler, Schulbüchern und bei besonderem Bedarf.
  • Einen eigenen Antrag brauchst du meist nicht. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sagen: Mehrbedarfe müssen nicht gesondert beantragt werden. Aber du musst dem Jobcenter Bescheid sagen.
  • Mehrere Mehrbedarfe gehen gleichzeitig. Die Summe aus Absatz 2 bis 5 darf aber nicht höher sein als ein voller Regelbedarf (§ 21 Abs. 8 SGB II).
  • Mehrbedarf vergessen oder abgelehnt? Du hast 1 Monat für den Widerspruch (§ 84 SGG). Für alte Bescheide gibt es den Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X).
Frau sitzt am Küchentisch mit ärztlicher Bescheinigung, Apothekenquittungen und einem Jobcenter-Brief
Schwangerschaft, Alleinerziehen, Behinderung, Ernährung: Mehrbedarf muss nicht extra beantragt werden – aber er fehlt oft im Bescheid. Die App zeigt dir, wo.

Was ist ein Mehrbedarf beim Jobcenter?

Der Regelbedarf ist eine Pauschale für alle. Er deckt Essen, Kleidung, Strom und den Alltag ab (§ 20 SGB II). Manche Menschen haben aber regelmäßig höhere Kosten. Nicht einmal, sondern jeden Monat. Genau dafür gibt es den Mehrbedarf.

Das Gesetz sagt: Mehrbedarfe sind Bedarfe, die der Regelbedarf nicht abdeckt (§ 21 Abs. 1 SGB II). Das Jobcenter zahlt sie monatlich mit deiner Grundsicherung (früher Bürgergeld) aus. An § 21 SGB II hat die Reform 2026 nichts geändert. Die Prozentsätze sind dieselben geblieben.

Mehrbedarf-Tabelle: Wer bekommt wie viel?

Die Prozentsätze stehen im Gesetz. Die Euro-Beträge in dieser Tabelle sind Beispiele für Regelbedarfsstufe 1 (563 Euro, Stand 2026, für Alleinstehende und Alleinerziehende). Hast du eine andere Regelbedarfsstufe, wird auch dein Mehrbedarf kleiner oder größer.

MehrbedarfVoraussetzungHöheNachweis
Schwangerschaft
§ 21 Abs. 2
Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis Ende des Geburtsmonats17 % ≈ 95,71 €Mutterpass mit Entbindungstermin
Alleinerziehend
§ 21 Abs. 3
Minderjährige Kinder im Haushalt, du sorgst allein für Pflege und Erziehung12 bis 60 % ≈ 67,56 bis 337,80 €Meist automatisch, wenn ein Kind im Haushalt lebt
Behinderung
§ 21 Abs. 4
Du bekommst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 SGB IX, ohne Berufsvorbereitung und berufliche Ausbildung) oder Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX)35 % ≈ 197,05 €Aktueller Bewilligungsbescheid des Reha-Trägers
Ernährung
§ 21 Abs. 5
Du brauchst aus medizinischen Gründen teurere Kost als normale Vollkost5 bis 30 % ≈ 28,15 bis 168,90 €Ärztliche Bescheinigung (Vordruck „Anlage MEB“)
Besonderer Bedarf
§ 21 Abs. 6
Laufender, unabweisbarer Bedarf im Einzelfall, z. B. Fahrten zum KindTatsächliche Kosten, soweit angemessenBelege, Umgangsregelung, ärztliche Bescheinigung
Schulbücher
§ 21 Abs. 6a
Von der Schule vorgegebene Schulbücher oder Arbeitshefte mit ISBN, auch digital, keine LernmittelfreiheitTatsächliche KostenBücherliste der Schule, Quittung
Warmwasser
§ 21 Abs. 7
Boiler oder Durchlauferhitzer in der Wohnung, kein zentrales Warmwasser2,3 % für Erwachsene ≈ 12,95 €Angabe im Antrag, Foto oder Mietvertrag

Wichtig zur Obergrenze: Die Summe der Mehrbedarfe nach Absatz 2 bis 5 darf den vollen Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II). Der besondere Bedarf (Absatz 6), die Schulbücher (Absatz 6a) und das Warmwasser (Absatz 7) zählen dabei laut den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nicht mit.

Antrag auf Mehrbedarf bei Behinderung: Was das Jobcenter wirklich verlangt

Hier gibt es das größte Missverständnis. Viele denken: Schwerbehindertenausweis gleich Mehrbedarf. So ist es im SGB II leider nicht. Der Mehrbedarf bei Behinderung von 35 Prozent hängt nicht am Grad der Behinderung. Er hängt daran, dass du gerade eine Teilhabeleistung bekommst (§ 21 Abs. 4 SGB II).

Gemeint sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX oder Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX. Nicht jede Leistung zählt mit: Berufsvorbereitung und berufliche Ausbildung nimmt das Gesetz ausdrücklich aus (§ 49 Abs. 3 Nr. 2 und 5 SGB IX). Auch einmalige Hilfen wie eine Kraftfahrzeughilfe reichen laut Weisung nicht, weil dahinter keine Maßnahme steht. Es muss also eine echte berufsbezogene Eingliederungsmaßnahme laufen. Wie lange sie dauert, spielt dabei keine Rolle.

Gute Nachricht: Der Mehrbedarf kann auch nach dem Ende der Maßnahme weiterlaufen, zum Beispiel während der Einarbeitung (§ 21 Abs. 4 Satz 2 SGB II). Darüber entscheidet das Jobcenter nach Ermessen. Die Weisungen sagen: Die Dauer sollte drei Monate nicht überschreiten. Als Nachweis reicht ein aktueller Bewilligungsbescheid des Reha-Trägers.

Mehrbedarf alleinerziehend: Wie viel Prozent bei wie vielen Kindern?

Das Gesetz kennt zwei Wege (§ 21 Abs. 3 SGB II): 36 Prozent bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren. Oder 12 Prozent pro Kind, wenn dabei mehr herauskommt. Höchstens aber 60 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit fasst das in dieser Staffel zusammen:

Deine KinderProzentBeispiel (RBS 1)
1 Kind ab 7 Jahren12 %67,56 €
2 Kinder ab 16 Jahren24 %135,12 €
1 Kind unter 7 Jahren · 2 Kinder unter 16 Jahren · 3 Kinder36 %202,68 €
4 Kinder48 %270,24 €
5 Kinder oder mehr60 %337,80 €

Das Jobcenter soll davon ausgehen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn du den Regelbedarf für Alleinstehende bekommst und ein minderjähriges Kind bei dir wohnt. Auch Pflegekinder zählen mit. Volljährige Geschwister im Haushalt ändern nichts: Sie gelten laut Weisung nicht als Hilfe bei der Erziehung.

Mehrbedarf Ernährung: Bei welchen Krankheiten zahlt das Jobcenter?

Bei kostenaufwändiger Ernährung sagt das Gesetz nur: Mehrbedarf „in angemessener Höhe“ (§ 21 Abs. 5 SGB II). Konkrete Zahlen stehen dort nicht. Das Jobcenter nutzt deshalb die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV). Diese Werte stehen in den Weisungen zu § 21 SGB II:

Krankheit (Erwachsene)ProzentBeispiel (RBS 1)
Mukoviszidose / zystische Fibrose30 %168,90 €
Zöliakie20 %112,60 €
Mangelernährung durch Krankheit (ärztlich festgestellt)10 %56,30 €
Nierenversagen mit Dialyse5 %28,15 €

Bei einer Schluckstörung mit Andickungspulver zahlt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten. Mehrbedarfe können sich addieren, wenn die Ärztin oder der Arzt beides bescheinigt.

Der häufigste Ablehnungsgrund: Das Jobcenter sagt, normale Vollkost reiche aus. Die Weisung nennt dafür ausdrücklich unter anderem Diabetes Typ 1 und 2, Bluthochdruck, Gicht, Fettstoffwechselstörungen, Neurodermitis, Laktoseintoleranz und Fruktosemalabsorption. Aber: Die Listen sind nicht abschließend. Es kommt auf deinen Einzelfall an. Der Nachweis läuft über den Vordruck „Anlage MEB“, den deine Ärztin oder dein Arzt ausfüllt. Die Kosten dafür bekommst du ersetzt (§ 65a SGB I).

Umgangsrecht und Medikamente: der besondere Bedarf nach § 21 Abs. 6

Absatz 6 ist der Auffang-Paragraf. Er greift, wenn du einen laufenden, unabweisbaren besonderen Bedarf hast. Unabweisbar heißt: Niemand anders zahlt ihn, du kannst ihn nicht einsparen, und er ist deutlich höher als ein durchschnittlicher Bedarf.

Umgangsrecht: Fährst du regelmäßig zu deinem Kind, können Fahrt- und Übernachtungskosten übernommen werden. Die Weisungen nennen beim eigenen Auto 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer, die übernommen werden können, sonst die preisgünstigste zumutbare Fahrgelegenheit. Das Jobcenter darf nicht pauschal sagen, ein Besuch im Monat reiche. Es muss Alter, Zahl der Kinder und eure Absprache anschauen. Es muss den Umgang aber auch nicht in genau dem Umfang bezahlen, den ihr vereinbart habt.

Pflege und Hygiene: Artikel, die du aus gesundheitlichen Gründen laufend brauchst, sind ein Mehrbedarf. Die Weisung nennt Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion und Körperpflegemittel bei Neurodermitis. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung. Auch eine kleine Haushaltshilfe kann darunterfallen, wenn du dich körperlich stark eingeschränkt nicht mehr selbst versorgen kannst.

Medikamente: Hier sind die Hürden hoch. Frag zuerst deine Krankenkasse. Nicht verschreibungspflichtige Mittel lösen nach der Rechtsprechung meist keinen Mehrbedarf aus. Nicht dazu zählen laut Weisung auch Schülerfahrkarten, Nachhilfe, Kleidung in Übergrößen und Kabelgebühren. Einmalige Sachen laufen eher über ein Darlehen oder die Erstausstattung.

Antrag auf Mehrbedarf beim Jobcenter: 4 Schritte

  1. Schauen, was zu dir passt: Geh die Liste oben durch. Mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig sind möglich. Schwangerschaft und Warmwasser zum Beispiel.
  2. Nachweis besorgen: Mutterpass, Geburtsurkunde, Bescheid des Reha-Trägers, ärztliche Bescheinigung auf der „Anlage MEB“, Fahrkarten oder ein Foto vom Boiler.
  3. Formlos melden: Ein kurzer Brief reicht. Name, Aktenzeichen, welcher Mehrbedarf, seit wann. Nachweis dazu. Ein gesondertes Antragsformular ist laut Weisung nicht nötig. Lass dir den Eingang bestätigen.
  4. Bescheid vergleichen: Steht der Mehrbedarf in der Berechnung? Fehlt er oder ist er zu niedrig, hast du 1 Monat Zeit für den Widerspruch mit Begründung (§ 84 SGG).

Was Gerichte entschieden haben

Diese Entscheidungen zeigen, wie Gerichte den Mehrbedarf sehen. Sie sind zum Nachlesen gedacht. Dein Fall kann anders ausgehen.

  • SG Oldenburg, Urteil vom 13.11.2012 (S 48 AS 1104/12): Ein Vater bekam die Kosten für vier Besuchskontakte im Monat zu seinem Kind als besonderen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zugesprochen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen (L 7 AS 1911/12, 2013): Auch ein kleiner Betrag von 27,20 Euro Fahrtkosten für das Umgangsrecht ist ein unabweisbarer Bedarf. Eine pauschale „Bagatellgrenze“, ab der man sparen müsste, gibt es nicht.
  • BSG, Urteil vom 26.05.2011 (B 14 AS 146/10 R): Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente lösen in der Regel keinen unabweisbaren Bedarf nach § 21 SGB II aus. Solche Bedarfe sind über die Krankenversicherung oder den Regelbedarf gedeckt.

Mehrbedarf vergessen oder abgelehnt? Das kannst du tun

Mehrbedarfe werden oft übersehen. Weil niemand danach fragt. Oder weil der Grund erst später dazukam – eine Schwangerschaft, ein Umzug in eine Wohnung mit Boiler, eine neue Diagnose. Die Weisungen sagen klar: Auch dann gilt der Mehrbedarf ohne eigenen Antrag, sobald das Jobcenter davon weiß.

Ist dein Bescheid noch keinen Monat alt, lege Widerspruch beim Jobcenter ein (§ 84 SGG). Er kostet nichts. Schreib das Aktenzeichen dazu und welchen Mehrbedarf du meinst. Die Begründung kannst du nachreichen. Wie das geht, steht im Ratgeber zur Widerspruchsfrist.

Ist der Bescheid älter? Dann hilft der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X. Er ist formlos (§ 9 SGB X) und kostenlos (§ 64 SGB X). Bei der Grundsicherung wirkt die Prüfung bis zu 1 Jahr zurück (§ 40 Abs. 1 SGB II). Das lohnt sich besonders, wenn ein Mehrbedarf über viele Monate gefehlt hat.

Du weißt nicht, was in deinem Bescheid steht? Mach ein Foto davon. Die JobCenter-Guru-App liest deinen Bescheid und zeigt dir in einfacher Sprache, welche Mehrbedarfe darin berechnet sind – und welche fehlen könnten. Sie erklärt dir die Regeln aus § 21 SGB II, die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und Beispiel-Urteile zum Nachlesen. Sie zeigt dir die Quellen. Du bekommst einen Entwurf. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Wie du kostenlose Hilfe beim Anwalt bekommst, steht hier – Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht, meist zahlst du höchstens 15 Euro selbst. Hier geht’s zur App.

Häufige Fragen zum Mehrbedarf

Wie stelle ich einen Antrag auf Mehrbedarf beim Jobcenter?

Meist ganz einfach. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in ihren Weisungen zu § 21 SGB II: Leistungen für Mehrbedarfe müssen nicht gesondert beantragt werden. Dein normaler Antrag auf Grundsicherung deckt sie mit ab. Das gilt auch, wenn der Grund erst später dazukommt. Aber: Das Jobcenter weiß nichts von deiner Schwangerschaft oder deinem Boiler, wenn du es nicht sagst. Schreib es deshalb formlos hin, mit deinem Namen und Aktenzeichen. Leg den Nachweis dazu.

Gibt es ein Formular für den Antrag auf Mehrbedarf beim Jobcenter?

Für die meisten Mehrbedarfe brauchst du kein Formular. Ein kurzer Brief reicht. Eine Ausnahme ist der Mehrbedarf für Ernährung: Dafür gibt es die Anlage MEB. Das ist ein Vordruck der Bundesagentur für Arbeit, den deine Ärztin oder dein Arzt ausfüllt. Manche Jobcenter haben eigene Vordrucke. Frag einfach danach. Die Kosten für die ärztliche Bescheinigung bekommst du ersetzt (§ 65a SGB I). Die Weisungen (Stand 25.11.2024) nennen dafür 5,36 Euro. Höhere Kosten übernimmt das Jobcenter nicht.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Behinderung beim Jobcenter?

Der Mehrbedarf bei Behinderung beträgt 35 Prozent deines Regelbedarfs (§ 21 Abs. 4 SGB II). Bei Regelbedarfsstufe 1 sind das rund 197 Euro im Monat (563 Euro, Stand 2026). Wichtig: Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht dafür nicht. Du musst gerade Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen (§ 49 SGB IX) oder Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX. Nicht jede Leistung zählt: Berufsvorbereitung und berufliche Ausbildung nimmt das Gesetz ausdrücklich aus (§ 49 Abs. 3 Nr. 2 und 5 SGB IX). Als Nachweis reicht laut Weisung ein aktueller Bewilligungsbescheid des Reha-Trägers.

Wie viel Mehrbedarf bekomme ich als Alleinerziehende oder Alleinerziehender?

Das hängt von Zahl und Alter der Kinder ab (§ 21 Abs. 3 SGB II). Die Stufen sind 12, 24, 36, 48 und höchstens 60 Prozent des Regelbedarfs. 36 Prozent gibt es zum Beispiel bei einem Kind unter 7 Jahren oder bei zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren. Bei Regelbedarfsstufe 1 (563 Euro, Stand 2026) sind 36 Prozent rund 203 Euro im Monat. Das Jobcenter zahlt den Mehrbedarf in der Regel automatisch, wenn ein minderjähriges Kind bei dir im Haushalt lebt und du den Regelbedarf für Alleinstehende bekommst.

Bei welchen Krankheiten zahlt das Jobcenter Mehrbedarf für Ernährung?

Das Jobcenter richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins (DV). In der Regel anerkannt werden zum Beispiel Mukoviszidose mit 30 Prozent, Zöliakie mit 20 Prozent und eine ärztlich festgestellte krankheitsbedingte Mangelernährung mit 10 Prozent des Regelbedarfs. Bei vielen anderen Krankheiten lehnt das Jobcenter ab, weil normale Vollkost reicht. Dazu zählen laut Weisung unter anderem Diabetes, Bluthochdruck, Gicht, Neurodermitis und Laktoseintoleranz. Die Listen sind aber nicht abschließend. Dein Einzelfall zählt.

Zahlt das Jobcenter Fahrtkosten für das Umgangsrecht oder Medikamente?

Fahrt- und Übernachtungskosten für den Umgang mit deinem Kind können ein besonderer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II sein. Die Weisungen der Bundesagentur nennen beim eigenen Auto 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer, die übernommen werden können; sonst zählt die preisgünstigste zumutbare Fahrgelegenheit. Bei Medikamenten ist es schwieriger: Das Bundessozialgericht hat 2011 entschieden, dass durch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel kein unabweisbarer Bedarf entsteht (BSG, Urteil vom 26.5.2011, B 14 AS 146/10 R). Kläre solche Kosten zuerst mit deiner Krankenkasse.

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