Ratgeber · Geld & Wohnung
Erstausstattung vom Jobcenter: Die Wohnung ist leer. Das Geld steht dir zu.
Kein Bett. Kein Tisch. Kein Kühlschrank. Und kein Geld dafür. Für diesen Fall gibt es die Erstausstattung. Sie ist extra Geld neben deiner Grundsicherung und steht so im Gesetz (§ 24 Abs. 3 SGB II). Hier steht in Ruhe, was dazugehört, wie viel es gibt und wie du sie beantragst.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Erstausstattung ist extra Geld. Sie wird neben dem Regelbedarf gezahlt (§ 24 Abs. 3 SGB II). Du musst sie nicht ansparen und nicht zurückzahlen.
- ✓ Es gibt sie für drei Bereiche: die Wohnung mit Haushaltsgeräten, Kleidung sowie Schwangerschaft und Geburt.
- ✓ Stell den Antrag vor dem Kauf. Kaufst du vorher, sagt das Jobcenter oft: Der Bedarf ist schon gedeckt. Dann gibt es kein Geld mehr.
- ✓ Die Höhe ist je nach Jobcenter unterschiedlich. Ein Beispiel aus einer Kommune: Der Kreis Warendorf nennt in seiner Richtlinie (Stand 1.7.2024) 1.192 Euro für eine Person. Frag nach der Pauschalliste deines Jobcenters.
- ✓ Abgelehnt oder zu wenig? Du hast ab Bekanntgabe des Bescheids 1 Monat Zeit für einen Widerspruch (§ 84 Abs. 1 SGG). Gebühren fallen dafür nicht an.
Was ist die Erstausstattung beim Jobcenter?
Der Regelbedarf deckt Essen, Strom, Kleidung und kleine Anschaffungen. Für eine ganze Wohnungseinrichtung reicht er nicht. Das weiß auch der Gesetzgeber. Darum steht im Gesetz: Manche Bedarfe sind nicht vom Regelbedarf umfasst (§ 24 Abs. 3 SGB II). Sie werden gesondert gezahlt. Das ist die Erstausstattung.
Es gibt drei Bereiche:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten. Also Möbel, Lampen, Kühlschrank, Herd, Waschmaschine, Geschirr.
- Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt.
- Orthopädische Schuhe, Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten.
Wichtig: Das Geld ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Du zahlst es nicht zurück. Und du bekommst es auch dann, wenn du sonst gar keine Grundsicherung (früher Bürgergeld) brauchst – aber die Möbel aus eigener Kraft nicht bezahlen kannst. Dann rechnet das Jobcenter dein Einkommen der nächsten Monate mit an.
Wann steht dir Erstausstattung zu? Typische Anlässe
Erstausstattung heißt: Du schaffst etwas zum ersten Mal an. Oder du besitzt es gerade nicht mehr, weil etwas Besonderes passiert ist. Diese Lagen zählen in der Praxis dazu:
- Deine erste eigene Wohnung nach dem Auszug bei den Eltern
- Erste eigene Wohnung nach einem möblierten Zimmer oder einer Untermiete
- Nach einer Trennung oder wenn eine Wohngemeinschaft auseinandergeht
- Nach einer Haft, nach dem Frauenhaus, nach längerer Wohnungslosigkeit
- Nach Wohnungsbrand, Hochwasser oder Diebstahl (die Hausratversicherung geht vor)
- Zuzug aus dem Ausland ohne eigene Möbel
- Ein Kind kommt dazu oder kehrt aus einem Heim zurück
- Nach einem nötigen Umzug über das Jobcenter brauchst du Dinge, die du nie besessen hast – zum Beispiel eine Küche, wenn vorher eine Einbauküche da war
Ein Sonderfall: Bist du unter 25 und ohne Zusicherung des Jobcenters umgezogen? Dann gibt es für die neue Wohnung keine Erstausstattung (§ 24 Abs. 6 SGB II). Hol die Zusicherung also immer vor dem Mietvertrag ein.
Erstausstattung oder Ersatzbeschaffung? Der wichtigste Unterschied
An diesem Punkt scheitern die meisten Anträge. Merk dir den Unterschied:
- Erstausstattung = Du brauchst etwas zum ersten Mal. Das Jobcenter zahlt extra.
- Ersatzbeschaffung = Dein altes Gerät ist kaputt oder abgenutzt. Das zahlst du aus dem Regelbedarf.
- Reparatur = zählt ebenfalls zum Regelbedarf. Ausnahme: therapeutische Geräte und orthopädische Schuhe.
Reicht dein Geld für den Ersatz nicht? Dann bleibt der Weg über ein Darlehen vom Jobcenter (§ 24 Abs. 1 SGB II). Das Darlehen wird später von deinem Regelbedarf abgezogen. Und es gibt eine Ausnahme bei der Ersatzbeschaffung: Hast du deine Sachen durch ein besonderes Ereignis verloren – Brand, Diebstahl, Hochwasser, lange Haft – kann der Bedarf wieder wie ein erster Bedarf zählen. So steht es zum Beispiel in der Richtlinie des Kreises Warendorf. Das Jobcenter prüft das im Einzelfall.
Erstausstattung Jobcenter: Liste nach Zimmern
Es gibt keine bundesweite Liste. Jede Kommune schreibt ihre eigene Richtlinie. Diese Übersicht gibt die Richtlinie einer einzelnen Kommune wieder: Kreis Warendorf zu § 24 Abs. 3 SGB II, Stand 1.7.2024. In deinem Jobcenter kann die Liste anders aussehen. Nutze sie als Vorlage für deine eigene Liste.
| Zimmer | Das gehört typischerweise dazu |
|---|---|
| Schlafzimmer | Bettgestell mit Lattenrost, Matratze, Oberbett, Kopfkissen, Bettwäsche, Bettlaken, Kleiderschrank, Deckenlampe |
| Wohnzimmer | Couch, Tisch, Schrank oder Anrichte, Deckenlampe |
| Küche | Spüle mit Unterschrank, Armatur, Ober- und Unterschrank, Tisch, Stühle, Deckenlampe, Anschluss von Herd und Spüle |
| Haushaltsgeräte | Kühlschrank, Herd oder Kochplatte, Waschmaschine (wenn es im Haus keine Gemeinschaftsmaschine gibt) |
| Kinderzimmer | Kinderbett oder Jugendbett, Bettzeug, Wickelkommode, Deckenlampe, Schreibtisch und Stuhl für Schulkinder |
| Bad und Flur | Spiegel, Deckenlampen |
| Hausrat | Töpfe, Pfanne, Geschirr, Besteck, Gläser, Schüsseln, Messer, Bügeleisen, Hand- und Badetücher |
| Fenster | Gardinen oder Jalousien – meist für Bad, Schlaf- und Kinderzimmer |
Das ist in dieser Richtlinie nicht dabei: Fernseher, Radio und Receiver, Spülmaschine, Mikrowelle und Kühltruhe. Einen Wäschetrockner gibt es dort nur, wenn im Haus keine ausreichende Möglichkeit zum Trocknen der Wäsche besteht. Transport- und Lieferkosten werden nach derselben Richtlinie nicht gesondert übernommen. Fußbodenbeläge zählt sie zu den Renovierungskosten und damit zu den Kosten der Unterkunft, nicht zur Erstausstattung. Und: Einen Anspruch auf neue Gebrauchsgüter gibt es dort weitgehend nicht – gebrauchte Möbel aus Möbelkammer, Sozialkaufhaus oder Kleinanzeigen gelten als zumutbar; nur in begründeten Ausnahmefällen sind Neugeräte vorgesehen. Andere Jobcenter regeln das anders.
Wie viel Geld gibt es? Pauschale oder Einzelabrechnung
Das Gesetz erlaubt beides: Das Jobcenter darf einzeln abrechnen oder mit Pauschalbeträgen arbeiten (§ 24 Abs. 3 Satz 5 SGB II). Die meisten nehmen Pauschalen. Diese Pauschalen darf das Jobcenter aber nicht frei erfinden. Bei der Bemessung sind „geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen" (§ 24 Abs. 3 Satz 6 SGB II). Weil jede Kommune diese Werte selbst ermittelt, sind die Beträge je nach Jobcenter unterschiedlich.
| Beispiel Kreis Warendorf (Stand 1.7.2024) | Pauschale |
|---|---|
| Möbel für 1 Person, mit Küchenschränken und Spüle | 812 € |
| Möbel für 1 Person, ohne Küchenschränke und Spüle | 642 € |
| Haushaltsgeräte für 1 Person | 180 € |
| Hausrat für 1 Person (Töpfe, Geschirr, Handtücher) | 200 € |
| Zusammen für 1 Person | 1.192 € |
| Partnerin oder Partner zusätzlich | 231 € |
| Kind ab 7 Jahren / Kind bis 6 Jahre zusätzlich | 301 € / 181 € |
| Kleidung ab 16 Jahren (weiblich / männlich) | 355 € / 320 € |
| Kleidung bis 15 Jahre | 270 € |
| Schwangerschaftsbekleidung (frühestens nach der 12. Woche) | 170 € |
| Baby-Erstausstattung (ab 7. Monat) | 300 € |
Andere Städte rechnen anders. Das Jobcenter Potsdam nennt auf seiner eigenen Seite zum Beispiel 979,52 Euro für die Erstausstattung eines Einpersonenhaushalts in einer leeren Wohnung und 1.162,48 Euro mit Kücheneinrichtung; Elektrogeräte kommen dort extra dazu. Frag darum immer nach der Pauschalliste deines Jobcenters. Und noch etwas: In der Warendorfer Richtlinie steht, dass die Pauschalen so bemessen sind, dass man damit einfache und grundlegende Wohnbedürfnisse in vollem Umfang decken kann – und dass das Jobcenter in begründeten Ausnahmefällen von den Beträgen abweichen darf. Reicht die Pauschale in deinem Fall nicht, kannst du das schriftlich begründen. Auch Mehrbedarf bei Schwangerschaft kommt zusätzlich zur Erstausstattung dazu.
Erstausstattung beantragen: So stellst du den Antrag beim Jobcenter
Der wichtigste Satz zuerst: Erst der Antrag, dann der Kauf. Die Erstausstattung musst du gesondert beantragen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 SGB II). Und der Antrag wirkt nicht zurück. Hast du die Möbel schon gekauft, sagt das Jobcenter: Der Bedarf ist gedeckt. Dann gibt es nichts mehr.
- Antrag stellen: Ein formloser Brief reicht. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Seite zu den einmaligen Leistungen: „Sie können grundsätzlich alle Leistungen formlos beantragen." Nenne Name, Aktenzeichen, neue Adresse und warum die Wohnung leer ist.
- Liste beilegen: Geh Zimmer für Zimmer durch. Schreib auf, was fehlt – und was du schon hast. Leg Mietvertrag und Wohnungsübergabe dazu.
- Bescheid abwarten: Erst danach kaufen. Im Bescheid stehen die bewilligten Gegenstände mit Betrag. Heb Bescheid und Kaufbelege auf.
- Bei Ablehnung: Widerspruch: 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids, ohne Gebühren (§ 84 Abs. 1 SGG). Die Begründung reicht man in der Praxis oft später nach.
Gibt es ein Antragsformular als PDF? Ein bundesweites Pflichtformular gibt es nicht. Manche Jobcenter haben eigene Vordrucke, zum Beispiel den „Antrag auf einmalige Beihilfen (Wohnungserstausstattung) gem. § 24 (3) SGB II" oder die „Anlage zum Antrag Einmalige Bedarfe nach § 24 Absatz 3 SGB II". Welche Vordrucke es gibt, ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. Hat dein Jobcenter einen Vordruck, nutze ihn. Sonst reicht dein eigener Brief.
Was Gerichte entschieden haben
Jugendbett ist Erstausstattung. Ist ein Kind dem Kinderbett entwachsen und braucht zum ersten Mal ein größeres Bett, zählt das als Erstausstattung für die Wohnung (Bundessozialgericht, Urteil vom 23.05.2013, B 4 AS 79/12 R).
Alte, kaputte Möbel sind Ersatzbeschaffung. Wenn Möbel nur durch Alter und Abnutzung unbrauchbar werden, ist das keine Erstausstattung. Dafür soll man aus dem Regelbedarf Rücklagen bilden. Möglich bleibt ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 2069/13 B, 2013).
Nach dem Kauf ist es zu spät. War der Bedarf schon vor der Antragstellung gedeckt, gibt es keine Leistung mehr. Liegen die Voraussetzungen dagegen vor, besteht ein Rechtsanspruch. Das Amt darf dann nur noch wählen, ob es Geld oder eine Sachleistung gibt (Sozialgericht Karlsruhe, S 1 SO 2746/13 W, 2013, zur Grundsicherung im Alter). Dein Fall kann anders ausgehen.
Erstausstattung abgelehnt? Das kannst du tun
Diese Gründe stehen am häufigsten im Ablehnungsbescheid:
- „Das ist nur eine Ersatzbeschaffung." → Erkläre, warum du den Gegenstand zum ersten Mal brauchst.
- „Der Bedarf ist bereits gedeckt." → Beschreibe, was in der Wohnung wirklich fehlt.
- „Die Pauschale reicht aus." → Rechne mit Preisen vor, was ein einfacher Grundbedarf kostet.
- „Kein Antrag vor dem Kauf." → Prüfe das Datum deines Antrags und der Rechnung.
- „Keine Zusicherung bei unter 25." → Prüfe, ob ein schwerwiegender Grund vorlag (§ 22 Abs. 5 SGB II).
Für den Widerspruch fallen keine Gebühren an. Er muss innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheids beim Jobcenter sein (§ 84 Abs. 1 SGG). Wie du ihn aufbaust, steht Schritt für Schritt unter Widerspruch beim Jobcenter begründen. Wann genau die Frist startet, erklärt der Ratgeber zur Widerspruchsfrist beim Jobcenter.
Leere Wohnung, leerer Kopf? Mach ein Foto von deinem Bescheid oder deinem Mietvertrag. Die JobCenter-Guru-App erklärt dir in einfacher Sprache, worum es geht. Sie sortiert deine Unterlagen. Sie stellt dir Fragen zu deiner Wohnung und formuliert daraus einen Entwurf für deinen Antrag auf Erstausstattung – mit deiner Liste. Du kannst ihn ändern. Sie zeigt dir die Regeln und Quellen dazu. Und sie erinnert dich an Termine und Fristen. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Wie du günstig oder kostenlos an anwaltliche Hilfe kommst, steht unter Anwalt für Jobcenter-Probleme – Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht; für die anwaltliche Beratung zahlst du höchstens 15 Euro Beratungshilfegebühr selbst. Hier geht’s zur App.
Häufige Fragen zur Erstausstattung
Wie viel Geld gibt es für die Erstausstattung vom Jobcenter?
Das ist je nach Jobcenter unterschiedlich. Es gibt keinen bundesweiten Betrag. Viele Jobcenter arbeiten mit Pauschalen. Ein Beispiel aus einer einzelnen Kommune: Die Richtlinie des Kreises Warendorf (Stand 1.7.2024) nennt für eine Person 812 Euro Möbel (mit Küchenschränken und Spüle) plus 180 Euro Haushaltsgeräte plus 200 Euro Hausrat. Zusammen 1.192 Euro. Für jede weitere Person kommt Geld dazu. In anderen Kommunen gelten andere Beträge. Frag darum in deinem Jobcenter nach der Pauschalliste. Wenn die Pauschale für einen einfachen Grundbedarf nicht reicht, kannst du das begründen.
Gibt es ein Antragsformular oder ein Antrag-PDF für die Erstausstattung?
Es gibt kein bundesweites Pflichtformular. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer Seite zu den einmaligen Leistungen: „Sie können grundsätzlich alle Leistungen formlos beantragen." Ein einfacher Brief reicht also. Manche Jobcenter haben eigene Vordrucke, zum Beispiel „Antrag auf einmalige Beihilfen (Wohnungserstausstattung) gem. § 24 (3) SGB II" oder die „Anlage zum Antrag Einmalige Bedarfe nach § 24 Absatz 3 SGB II". Welche Vordrucke es gibt, ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich. Nutze den Vordruck, wenn dein Jobcenter einen hat. Sonst schreib es formlos.
Was gehört alles zur Erstausstattung der Wohnung?
Alles, was du zum normalen Wohnen brauchst. Die Richtlinie des Kreises Warendorf (Stand 1.7.2024) listet zum Beispiel auf: Bett, Matratze, Bettzeug, Schrank, Tisch, Stühle, Couch, Lampen, Küchenschränke, Spüle, Kühlschrank, Herd oder Kochplatte, Waschmaschine, Töpfe, Geschirr, Besteck, Handtücher, Gardinen. Nicht vorgesehen sind dort Fernseher, Spülmaschine, Mikrowelle und Kühltruhe. Einen Wäschetrockner gibt es nach dieser Richtlinie nur, wenn im Haus keine ausreichende Möglichkeit zum Trocknen besteht. Transport- und Lieferkosten werden dort nicht gesondert übernommen. In anderen Kommunen kann die Liste anders aussehen.
Bekomme ich Erstausstattung, wenn meine alten Möbel kaputt sind?
Meist nicht. Wenn ein Möbelstück nur alt und abgenutzt ist, heißt das Ersatzbeschaffung. Die zahlst du aus dem Regelbedarf. Anders kann es bei besonderen Ereignissen liegen: Wohnungsbrand, Diebstahl, Hochwasser, lange Haft, Obdachlosigkeit. Solche Fälle nennt zum Beispiel die Richtlinie des Kreises Warendorf. Ob dein Fall dazuzählt, prüft das Jobcenter einzeln. Reicht dein Geld für den Ersatz nicht? Dann kannst du ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II beantragen.
Wie viel Geld gibt es bei Schwangerschaft und für das Baby?
Auch das legt jede Kommune selbst fest. Ein Beispiel: Die Richtlinie des Kreises Warendorf (Stand 1.7.2024) nennt 170 Euro für Schwangerschaftsbekleidung, auszuzahlen frühestens nach der 12. Schwangerschaftswoche. Und 300 Euro für die Säuglingserstausstattung, ab dem 7. Schwangerschaftsmonat. Damit sind dort Kleidung, Wäsche, Wickelauflage, Babybadewanne, Milchflaschen und Kinderwagen abgedeckt. Kinderbett und Wickelkommode zählen nach derselben Richtlinie zur Erstausstattung der Wohnung und kommen extra dazu. In deinem Jobcenter können andere Beträge gelten.
Das Jobcenter hat meine Erstausstattung abgelehnt. Was kann ich tun?
Du hast 1 Monat Zeit für einen Widerspruch, gerechnet ab der Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Gebühren fallen dafür nicht an. Schreib das Aktenzeichen und den Bescheid dazu, um den es geht. Häufige Gründe für eine Ablehnung: Das Jobcenter meint, es sei nur eine Ersatzbeschaffung. Oder es sagt, der Bedarf sei schon gedeckt. Oder die Pauschale sei ausreichend. Ob dein Widerspruch trägt, kann ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatung prüfen.
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Sie erklärt dir deinen Bescheid in einfacher Sprache. Sie sortiert deine Unterlagen. Sie bereitet einen Entwurf vor, den du selbst änderst. Hol dir die App. Kostenlos starten.