Ratgeber · Geld & Wohnung

Mietbescheinigung Jobcenter: Ein Blatt Papier. Mehr ist es nicht.

Im Brief steht: Mietbescheinigung fehlt. Und schon denkt man an gestrichenes Geld. Atme einmal durch. Es geht nur um den Nachweis, was deine Wohnung kostet. Und dein Vermieter muss dem Jobcenter diese Auskunft sowieso geben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mietbescheinigung ist ein Formular deines Jobcenters. Es bestätigt, was deine Wohnung kostet – für die Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II).
  • Ein bundesweites PDF gibt es nicht. Jedes Jobcenter hat einen eigenen Vordruck. Du holst ihn bei deinem Jobcenter vor Ort oder über jobcenter.digital.
  • Dein Vermieter muss dem Jobcenter Auskunft geben – über Miete, Dauer des Mietverhältnisses und Zahl der Bewohner (§ 60 Abs. 6 SGB II).
  • Oft reichen Mietvertrag und Kontoauszüge. Vorgeschrieben ist nur, dass du die Kosten belegst (§ 60 Abs. 1 SGB I).
  • Kein Geld wird ohne Vorwarnung gestrichen. Erst kommt ein schriftlicher Hinweis und eine angemessene Frist (§ 66 Abs. 3 SGB I).
Frau sitzt am Küchentisch, vor ihr liegen das Formular Mietbescheinigung des Jobcenters, ein Mietvertrag und ein Kugelschreiber
Die Mietbescheinigung ist nur ein Nachweis darüber, was deine Wohnung kostet. Mach ein Foto vom Brief – die App zeigt dir, welches Formular gemeint ist und bis wann es da sein soll.

Was ist die Mietbescheinigung – und wann will das Jobcenter sie haben?

Die Mietbescheinigung ist ein kurzes Formular. Dein Vermieter trägt darin ein, was du für deine Wohnung zahlst, und unterschreibt. Mehr ist es nicht. Sie heißt bei manchen Jobcentern auch „Bescheinigung über die Unterkunftskosten“ oder „Anlage KdU“.

Der Grund dafür steht im Gesetz. In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) bekommst du zwei Töpfe: den Regelbedarf zum Leben und die Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese Kosten werden „in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind“ (§ 22 Abs. 1 SGB II). Damit das Jobcenter deine tatsächlichen Kosten kennt, braucht es Zahlen. Wie hoch die Grenze der Angemessenheit an deinem Ort liegt, steht im Ratgeber Wie viel Miete zahlt das Jobcenter.

Typische Anlässe, bei denen der Vordruck verlangt wird:

  • Beim ersten Antrag auf Grundsicherung.
  • Beim Weiterbewilligungsantrag, wenn sich die Miete geändert hat.
  • Nach einer Mieterhöhung oder einer neuen Nebenkostenabrechnung.
  • Vor einem Umzug, zusammen mit der Zusicherung für die neue Wohnung – wie das läuft, steht im Ratgeber Umzug über das Jobcenter.

Du musst dabei mitwirken. Das heißt: alle wichtigen Tatsachen angeben, Beweismittel benennen und auf Verlangen Beweisurkunden vorlegen (§ 60 Abs. 1 SGB I). Sind dafür Vordrucke vorgesehen, sollen sie benutzt werden (§ 60 Abs. 2 SGB I). Das klingt streng, ist aber vor allem eine Formsache.

Mietbescheinigung Jobcenter als PDF: Wo du den Vordruck bekommst

Sehr viele Menschen suchen nach „Mietbescheinigung Jobcenter PDF“ oder „Vordruck 2026“. Hier die ehrliche Antwort: Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht. Jedes Jobcenter benutzt seinen eigenen Vordruck. Deshalb bieten wir hier bewusst kein PDF zum Download an. Ein fremdes Formular kann Felder haben, die dein Jobcenter nicht kennt – oder es fehlen Angaben, die es braucht. Dann geht der Brief zurück und alles dauert länger.

So kommst du an den richtigen Vordruck:

  1. Auf der Internetseite deines örtlichen Jobcenters, meist unter „Formulare“ oder „Downloads“.
  2. In deinem Konto bei jobcenter.digital, dem Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit.
  3. Am Schalter oder Empfang deines Jobcenters. Dort liegen die Formulare aus.
  4. Im Brief selbst. Oft liegt der Vordruck der Aufforderung schon bei.

Und wenn du nicht sicher bist, was gemeint ist? Mach ein Foto von dem Brief. Die JobCenter-Guru-App liest ihn und sagt dir in einfacher Sprache, welches Formular verlangt wird und bis wann es da sein soll. Sie merkt sich das Datum und erinnert dich rechtzeitig daran.

Was steht in der Mietbescheinigung drin?

Die Formulare sehen von Stadt zu Stadt anders aus. Gefragt wird aber fast überall dasselbe. Das Gesetz nennt für die Auskunft des Vermieters ausdrücklich die Höhe der Entgelte, die Dauer der Rechtsbeziehung, die Anzahl der Personen, die die Unterkunft nutzen, und die Abrechnungsmodalitäten (§ 60 Abs. 6 SGB II).

Typische Angaben in der Mietbescheinigung fürs Jobcenter
Angabe im Formular Was damit gemeint ist
Vermieter Name, Anschrift und Bankverbindung. Die Bankdaten braucht das Jobcenter, wenn es die Miete direkt überweisen soll (§ 22 Abs. 7 SGB II).
Anschrift der Wohnung Straße, Hausnummer, Ort. Damit klar ist, um welche Unterkunft es geht.
Beginn des Mietvertrags Seit wann du dort wohnst. Das Gesetz nennt es die Dauer der Rechtsbeziehung (§ 60 Abs. 6 SGB II).
Kaltmiete Die reine Miete für die Wohnung, ohne alles andere.
Kalte Nebenkosten Wasser, Müll, Hausmeister, Treppenhaus. Kaltmiete und Nebenkosten zusammen heißen Bruttokaltmiete.
Heizkosten Werden getrennt aufgeschrieben. Das Jobcenter zahlt sie zusätzlich (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Warmwasser Ob es in den Heizkosten steckt oder du es selbst mit Strom machst. Das ändert die Berechnung.
Wohnfläche und Zimmer Quadratmeter und Anzahl der Räume.
Zahl der Personen Wer alles in der Wohnung wohnt. Auch das darf das Jobcenter fragen (§ 60 Abs. 6 SGB II).
Mietrückstände Ob du mit der Miete im Rückstand bist. Wenn ja, kann das Jobcenter direkt an den Vermieter zahlen.

Ein Punkt wird oft falsch ausgefüllt: der Strom für deinen Haushalt gehört nicht dazu. Er steckt schon im Regelbedarf. Heizung dagegen wird getrennt aufgeschrieben und zusätzlich gezahlt. Fragt das Formular Dinge, die mit deiner Wohnung nichts zu tun haben, musst du sie nicht beantworten: Auskünfte sind nur zu erteilen, soweit sie zur Durchführung der Aufgaben erforderlich sind (§ 60 Abs. 6 SGB II).

Muss der Vermieter die Mietbescheinigung ausfüllen?

Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn es sind zwei verschiedene Pflichten.

Deine Pflicht: Du musst gegenüber dem Jobcenter mitwirken und deine Kosten belegen (§ 60 Abs. 1 SGB I). Diese Pflicht trifft dich, nicht deinen Vermieter.

Die Pflicht deines Vermieters: Wer jemandem eine Unterkunft überlässt, für die Kosten nach § 22 Abs. 1 SGB II anerkannt werden, muss dem Jobcenter auf Verlangen Auskunft erteilen (§ 60 Abs. 6 SGB II). Reichen die Auskünfte zur Aufklärung nicht aus, muss er auf Verlangen Beweismittel benennen und vorlegen (§ 60 Abs. 7 SGB II). Wer das nicht tut, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 2.000 Euro betragen (§ 63 SGB II). Und für diese Auskünfte gilt: Sind Vordrucke vorgesehen, sollen sie benutzt werden (§ 60 Abs. 8 SGB II).

Der wichtige Unterschied: Diese Pflicht besteht gegenüber dem Jobcenter, nicht gegenüber dir. Du kannst deinen Vermieter also nicht selbst dazu zwingen. Aber du musst es auch nicht. Wenn er nicht will, sagst du dem Jobcenter genau das – und es fordert die Auskunft direkt bei ihm an. Das nimmt dir die unangenehme Rolle ab.

Reicht der Mietvertrag statt der Mietbescheinigung?

In vielen Fällen ja. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Urkunde vor. Es sagt nur: Du musst die Tatsachen angeben und Beweisurkunden vorlegen (§ 60 Abs. 1 SGB I). Wodurch die Miete belegt wird, ist offen. Diese drei Unterlagen zeigen zusammen meist alles:

  • Der Mietvertrag mit Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten.
  • Kontoauszüge, auf denen die Mietzahlungen zu sehen sind. Kontoauszüge darf das Jobcenter verlangen; Gerichte halten das für zulässig (Bayerisches LSG, L 7 AS 579/13 B ER, 2013).
  • Die letzte Nebenkostenabrechnung oder das Schreiben über eine Mieterhöhung.

Es gibt sogar eine Regel, die dich schützt: Eine Mitwirkungspflicht besteht dann nicht, wenn sich der Leistungsträger die Kenntnisse mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann als du (§ 65 Abs. 1 SGB I). Genau das ist hier oft der Fall: Das Jobcenter darf den Vermieter direkt fragen, du kannst ihn nicht zwingen.

Trotzdem gilt: Wer die Voraussetzungen am Ende nicht nachweisen kann, trägt die Folgen der Beweislosigkeit (Bayerisches LSG, L 16 AS 513/13 B ER, 2013). Es ist also dein eigener Schutz, wenn die Zahlen sauber belegt sind. Sicherste Reihenfolge: Vordruck ausfüllen lassen, und Mietvertrag plus Kontoauszüge einfach dazulegen.

Mietbescheinigung fürs Wohngeld: ein anderes Formular

Bei der Suche taucht oft die „Mietbescheinigung Wohngeld“ auf. Das ist nicht dasselbe Papier. Wohngeld beantragst du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder deines Kreises, nicht beim Jobcenter. Zu diesem Antrag gehört eine eigene Mietbescheinigung mit einem eigenen Vordruck. Zwei Ämter, zwei Formulare. Reich das eine nicht beim anderen ein – sonst fehlt am Ende bei beiden etwas. Bekommst du Grundsicherung, ist das Formular deines Jobcenters das richtige.

Was Gerichte entschieden haben

Drei Entscheidungen helfen dir, die Lage einzuordnen. Dein Fall kann anders ausgehen.

  • Fehlende Unterlagen eines Dritten tragen eine Entziehung nicht ohne Weiteres. Ein Gericht hat die Entziehung von Leistungen nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I beanstandet, weil sie nicht ermessensfehlerfrei auf die fehlende Mitwirkung bei Unterlagen und Auskünften eines Dritten gestützt worden war (SG Aachen, S 11 AS 942/12, 2013).
  • Der Vermieter hat gegen das Jobcenter keinen eigenen Anspruch. Die Regel zur Direktzahlung der Miete schützt dich, nicht ihn; sie vermittelt keinen Drittschutz (Schleswig-Holsteinisches LSG, L 3 AS 42/10, 2012). Sein Interesse an einer schnellen Bescheinigung ist also vor allem ein praktisches.
  • Bei Verträgen unter Verwandten wird genau hingeschaut. Ein Mietvertrag zwischen einer minderjährigen Leistungsberechtigten und ihrer Mutter war zivilrechtlich unwirksam und damit für die Kosten der Unterkunft nicht maßgeblich (SG Osnabrück, S 16 AS 212/22 ER, 2022).

Vermieter weigert sich oder das Jobcenter zahlt nicht: Das gilt jetzt

Das ist die Situation, vor der die meisten Angst haben. Deshalb zuerst das Beruhigende: Ohne Vorwarnung passiert nichts. Leistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung erst versagt oder entzogen werden, nachdem du schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurdest und eine angemessene Frist hast verstreichen lassen (§ 66 Abs. 3 SGB I). Und auch dann nur, soweit die Voraussetzungen wirklich nicht nachgewiesen sind (§ 66 Abs. 1 SGB I).

Wenn du die Unterlagen nachreichst, ist die Sache nicht verloren: Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Voraussetzungen vor, kann das Jobcenter die Leistungen nachträglich erbringen (§ 67 SGB I).

Was in dieser Lage hilft:

  1. Schreib dem Jobcenter kurz, dass dein Vermieter den Vordruck nicht ausfüllt. Ein Satz reicht: „Mein Vermieter füllt die Bescheinigung nicht aus. Bitte fordern Sie die Auskunft nach § 60 Abs. 6 SGB II direkt bei ihm an.“
  2. Leg Mietvertrag und Kontoauszüge mit den Mietzahlungen bei. Damit sind deine Kosten meist belegt.
  3. Lass dir den Eingang bestätigen oder mach einen Screenshot. So kannst du später zeigen, wann alles da war.
  4. Kommt trotzdem ein Bescheid, der dein Geld kürzt oder streicht: Leg Widerspruch ein. Du hast dafür 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit (§ 84 Abs. 1 SGG).

Ist das Geld schon ausgeblieben und die Miete steht an, zählt jeder Tag. Was dann geht und in welcher Reihenfolge, steht im Ratgeber Jobcenter hat die Zahlung eingestellt.

Brief im Briefkasten? Mach einfach ein Foto. Die JobCenter-Guru-App liest das Schreiben und sagt dir in einfacher Sprache, welche Bescheinigung fehlt und bis wann sie da sein soll. Sie merkt sich die Frist und erinnert dich rechtzeitig. Sie rechnet Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung für dich auseinander und zeigt dir passende Regeln der Bundesagentur für Arbeit und echte Urteile zum Nachlesen – mit Quelle. Kürzt das Jobcenter, bekommst du einen Entwurf für deinen Widerspruch. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht. Meist zahlst du höchstens 15 Euro selbst – hier geht’s zur App.

Häufige Fragen zur Mietbescheinigung

Ist der Vermieter verpflichtet, die Mietbescheinigung auszufüllen?

Er ist verpflichtet, dem Jobcenter Auskunft zu geben – aber gegenüber dem Jobcenter, nicht gegenüber dir. Wer jemandem eine Unterkunft überlässt, für die das Jobcenter die Kosten anerkennt, muss auf Verlangen Auskunft erteilen: über die Höhe der Miete, die Dauer des Mietverhältnisses, die Zahl der Personen in der Wohnung und die Abrechnung (§ 60 Abs. 6 SGB II). Reicht die Auskunft nicht aus, muss er dazu Beweismittel benennen und vorlegen (§ 60 Abs. 7 SGB II). Für solche Auskünfte gilt: Sind Vordrucke vorgesehen, sollen sie benutzt werden (§ 60 Abs. 8 SGB II). Das Jobcenter kann sich die Auskunft also selbst holen. Du musst deinen Vermieter nicht überreden.

Reicht der Mietvertrag statt der Mietbescheinigung?

Oft ja. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Urkunde vor. Du musst die Tatsachen angeben, Beweismittel benennen und auf Verlangen Beweisurkunden vorlegen (§ 60 Abs. 1 SGB I). Mietvertrag, Kontoauszüge mit den Mietzahlungen und die letzte Nebenkostenabrechnung zeigen zusammen meist alles, was das Jobcenter für § 22 SGB II wissen muss. Manche Jobcenter bestehen trotzdem auf ihrem Vordruck, weil er die Angaben einheitlich abfragt. Schick dann beides. Am Ende zählt: Wer die Voraussetzungen nicht nachweisen kann, trägt die Folgen der Beweislosigkeit (Bayerisches LSG, L 16 AS 513/13 B ER, 2013). Deshalb ist es dein Vorteil, wenn die Miete klar belegt ist.

Was kostet die Mietbescheinigung? Darf der Vermieter Geld verlangen?

Für dich soll sie nichts kosten. Eine Gebühr für die Mietbescheinigung ist im SGB II nicht vorgesehen. Verlangt dein Vermieter trotzdem Geld, musst du dich nicht darauf einlassen. Sag dem Jobcenter, dass du die Auskunft so nicht bekommst. Es kann sie direkt beim Vermieter anfordern (§ 60 Abs. 6 SGB II). Und leg deinen Mietvertrag und die Kontoauszüge vor. Damit ist der Nachweis in vielen Fällen erbracht.

Gibt es die Mietbescheinigung fürs Jobcenter als PDF zum Download?

Ja, aber nicht als ein einziges bundesweites PDF. Jedes Jobcenter hat einen eigenen Vordruck, und die Formulare heißen unterschiedlich, zum Beispiel „Mietbescheinigung“, „Bescheinigung über die Unterkunftskosten“ oder „Anlage KdU“. Du findest das richtige PDF auf der Internetseite deines örtlichen Jobcenters, in deinem Konto bei jobcenter.digital oder am Schalter vor Ort. Formulare von fremden Seiten passen oft nicht. Wenn du unsicher bist: Mach ein Foto von dem Brief, in dem das Jobcenter die Bescheinigung verlangt. Die App sagt dir in einfacher Sprache, welches Formular gemeint ist und bis wann es da sein soll.

Was passiert, wenn ich die Mietbescheinigung nicht abgebe?

Nicht sofort etwas. Leistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung erst versagt oder entzogen werden, nachdem du schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurdest und eine angemessene Frist verstreichen ließt (§ 66 Abs. 3 SGB I). Und auch dann nur, soweit die Voraussetzungen wirklich nicht nachgewiesen sind (§ 66 Abs. 1 SGB I). Wenn du die Unterlagen nachreichst, kann das Jobcenter das Geld nachträglich zahlen (§ 67 SGB I). Ein Sozialgericht hat außerdem entschieden, dass eine Entziehung nicht einfach darauf gestützt werden kann, dass Unterlagen und Auskünfte eines Dritten fehlen (SG Aachen, S 11 AS 942/12, 2013).

Ist die Mietbescheinigung fürs Wohngeld dieselbe wie fürs Jobcenter?

Nein. Das ist ein anderes Formular von einer anderen Stelle. Die Mietbescheinigung fürs Wohngeld kommt von der Wohngeldstelle deiner Stadt oder deines Kreises und gehört zum Wohngeldantrag. Die Mietbescheinigung fürs Jobcenter gehört zu deinem Antrag auf Grundsicherung und dient der Prüfung nach § 22 SGB II. Zwei Ämter, zwei Formulare. Reich das eine nicht beim anderen ein.

Ich wohne bei Verwandten oder in einer WG. Brauche ich dann eine Mietbescheinigung?

Auch dann will das Jobcenter wissen, was du wirklich zahlst. Bei Verträgen unter Verwandten schaut es besonders genau hin. Ein Sozialgericht hat einen Mietvertrag zwischen einer minderjährigen Leistungsberechtigten und ihrer Mutter für zivilrechtlich unwirksam gehalten – dann zählt er für die Kosten der Unterkunft nicht (SG Osnabrück, S 16 AS 212/22 ER, 2022). In einer WG werden die Kosten meist nach Köpfen aufgeteilt. Davon kann abgewichen werden, wenn die Bewohner keine Bedarfsgemeinschaft sind und es eine wirksame vertragliche Abrede gibt (BSG, B 14 AS 85/12 R, 2013). Ein schriftlicher Vertrag und Überweisungen statt Bargeld helfen dir hier sehr.

Mach ein Foto von deinem Brief. Die App erklärt ihn dir.

Die App sagt dir, welche Bescheinigung fehlt und bis wann. In einfacher Sprache, mit Quellen. Hol dir die App. Kostenlos starten.