Ratgeber · Geld & Wohnung

Wie viel Miete zahlt das Jobcenter? Du musst nicht sofort raus.

Die Angst ist immer die gleiche: Verliere ich jetzt meine Wohnung? Atme einmal durch. Das Gesetz gibt dir Zeit. Im ersten Jahr zählt deine Miete so, wie sie ist. Danach gibt es Fristen und Briefe, bevor irgendetwas gekürzt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Jobcenter zahlt deine echte Miete, solange sie angemessen ist (§ 22 SGB II). Dazu kommen die Heizkosten.
  • Es gibt keine bundesweite Miet-Tabelle. Jede Stadt und jeder Landkreis legt eigene Grenzen fest (§§ 22a–22c SGB II).
  • Im ersten Jahr zählt die tatsächliche Miete. Das nennt das Gesetz Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
  • Ist die Miete zu hoch, kommt erst ein Brief: die Kostensenkungsaufforderung. Danach läuft in der Regel eine Frist von 6 Monaten.
  • Auf Antrag zahlt das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter (§ 22 Abs. 7 SGB II). Bei Mietschulden gibt es ein Darlehen (§ 22 Abs. 8 SGB II).
Frau sitzt am Küchentisch mit Mietvertrag und Jobcenter-Brief und schaut nachdenklich zum Fenster
Wie viel Miete das Jobcenter zahlt, steht nicht im Gesetz, sondern in den Richtwerten deiner Stadt. Die App zeigt dir, ob dein Bescheid die Miete voll anerkennt.

Miete vom Jobcenter: Was genau bezahlt wird

In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) bekommst du zwei Töpfe. Der eine ist der Regelbedarf zum Leben. Der andere sind die Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Gesetz sagt: Sie werden „in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind“ (§ 22 Abs. 1 SGB II).

Dazu gehören die Kaltmiete und die kalten Nebenkosten, also zum Beispiel Wasser, Müll und Hausmeister. Zusammen heißt das Bruttokaltmiete. Die Heizkosten kommen extra dazu. Nicht dazu gehört der Strom für deinen Haushalt. Der steckt schon im Regelbedarf. Eine Nachzahlung für Heizung oder Nebenkosten übernimmt das Jobcenter im Monat der Fälligkeit. Ein Guthaben wird im Monat danach angerechnet (§ 22 Abs. 3 SGB II).

Jobcenter Miete Tabelle 2026: Warum es keine bundesweite gibt

Viele suchen nach einer Tabelle mit festen Beträgen. Die gibt es nicht – und das hat einen Grund. Eine Wohnung in München kostet ein Vielfaches von einer Wohnung auf dem Land. Darum sagt das Gesetz: Die Kreise und kreisfreien Städte legen die Grenzen selbst fest (§§ 22a bis 22c SGB II). Sie werten dafür Mietspiegel und eigene Erhebungen aus. Fachleute nennen das ein schlüssiges Konzept.

Diese Werte stehen bei deiner Kommune meist in einer Unterkunftsrichtlinie oder in einer Satzung. Sie müssen regelmäßig neu berechnet werden: die Werte für die Unterkunft mindestens alle 2 Jahre, die Werte für die Heizung jedes Jahr (§ 22c Abs. 2 SGB II).

Und wenn deine Stadt kein solches Konzept hat? Dann darf sie nicht einfach irgendeinen Betrag nehmen. Dann gibt es eine Ersatzregel: Gerichte haben in solchen Fällen auf die Wohngeldtabelle zurückgegriffen (§ 12 WoGG) und einen Sicherheitszuschlag von 10 Prozent daraufgerechnet. Auch das Gesetz nennt die Wohngeld-Höchstbeträge als Hilfsgröße (§ 22c Abs. 1 SGB II). Ein Automatismus ist das aber nicht: Zuerst muss wirklich feststehen, dass die Kommune keine brauchbaren eigenen Daten hat.

Wieviel zahlt das Jobcenter Miete für 1 Person, 2 Personen oder 3 Personen?

Der Euro-Betrag ist von Ort zu Ort anders. Die Wohnfläche stammt aus den Förderregeln der Bundesländer für sozialen Wohnraum – und die unterscheiden sich von Land zu Land. In Nordrhein-Westfalen gelten zum Beispiel 50 m² für 1 Person und je 15 m² mehr für jede weitere. Diese Spannen helfen dir für den ersten Blick:

Angemessene Wohnfläche nach Personen im Haushalt (Spannen je nach Bundesland)
Personen im Haushalt Angemessene Wohnfläche (je nach Bundesland)
1 Person etwa 45 bis 50 m²
2 Personen etwa 60 bis 65 m²
3 Personen etwa 75 bis 80 m²
4 Personen etwa 85 bis 95 m²
jede weitere Person etwa 10 bis 15 m² mehr

Die Werte sind keine feste Regel, sondern eine Orientierung. Verbindlich ist nur, was dein Bundesland und deine Kommune festgelegt haben – die Abweichungen sind teils deutlich. Für Alleinstehende hat das Bundessozialgericht 50 m² akzeptiert. Brauchst du mehr Platz, etwa wegen einer Behinderung oder weil dein Kind regelmäßig bei dir ist, muss die Satzung dafür eine Sonderregel vorsehen (§ 22b Abs. 3 SGB II).

So findest du den Wert für deine Stadt:

  1. Suche im Netz nach „Unterkunftsrichtlinie“ oder „Mietobergrenze“ und dem Namen deiner Stadt oder deines Landkreises.
  2. Schau in deinen letzten Bescheid. Kürzt das Jobcenter, steht der angemessene Betrag oft dort drin.
  3. Frag direkt beim Jobcenter nach der aktuellen Richtlinie. Du darfst sie erfahren, sie ist öffentlich.

Karenzzeit: Im ersten Jahr zählt deine Miete so, wie sie ist

Das ist die beruhigendste Regel im ganzen Gesetz. Für die Kosten der Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie startet mit dem Monat, für den du zum ersten Mal Leistungen bekommst. In dieser Zeit wird deine Miete in tatsächlicher Höhe anerkannt (§ 22 Abs. 1 SGB II). Niemand fordert von dir, sofort umzuziehen.

Drei Dinge solltest du dazu wissen. Erstens: Die Karenzzeit gilt nur für die Unterkunft, nicht für die Heizung. Bei den Heizkosten wird von Anfang an auf die Angemessenheit geschaut. Zweitens: Es gibt eine Obergrenze. Liegt deine Miete mehr als eineinhalbmal so hoch wie der angemessene Wert, greift die Karenzzeit für den Teil darüber nicht. Es gibt aber Härtefälle: Sind die höheren Kosten unabweisbar oder leben Kinder in deiner Bedarfsgemeinschaft, kann das Jobcenter auch in der Karenzzeit mehr anerkennen. Drittens: Fällst du für mindestens einen Monat aus dem Leistungsbezug, verlängert sich die Karenzzeit um diese Monate. Eine ganz neue Karenzzeit beginnt, wenn du vorher mindestens 3 Jahre keine Leistungen bezogen hast.

Wichtig für später: Wenn die Karenzzeit endet, fängt die 6-Monats-Frist zum Kostensenken neu an. Das Jahr wird nicht angerechnet (§ 22 Abs. 1 SGB II). Planst du einen Wohnungswechsel, hol dir vorher die Zusicherung – wie das geht, steht im Ratgeber Umzug über das Jobcenter.

Jobcenter sagt, die Miete ist zu hoch: Was jetzt passiert

Das Jobcenter darf nicht einfach kürzen. Es muss dich zuerst informieren. Diesen Brief nennt man Kostensenkungsaufforderung. Darin muss stehen, welchen Betrag das Jobcenter für angemessen hält. Das Bundessozialgericht verlangt eine konkrete Zahl als Bruttokaltmiete. Steht keine Zahl drin, kann der Brief fehlerhaft sein.

Danach werden die zu hohen Kosten weiter übernommen, solange es dir nicht möglich oder nicht zumutbar ist, sie zu senken – in der Regel längstens 6 Monate (§ 22 Abs. 1 SGB II). Senken heißt nicht automatisch umziehen. Es kann auch bedeuten: untervermieten oder mit dem Vermieter reden.

Und wenn du in 6 Monaten nichts findest? Dann sammle Belege. Schreib die Wohnungen auf, auf die du dich beworben hast. Heb Absagen auf. Eines solltest du wissen: Hat deine Kommune ihre Werte in einem methodisch abgesicherten Verfahren ermittelt, gehen Gerichte davon aus, dass es zu diesem Preis auch Wohnungen gibt. Umso wichtiger sind dann deine persönlichen Gründe. Gegen einen Umzug können nämlich sprechen: Krankheit, Behinderung, Pflege, schulpflichtige Kinder oder dass du allein erziehst. Wäre ein Umzug teurer als die höhere Miete, muss das Jobcenter die Senkung gar nicht erst verlangen (§ 22 Abs. 1 SGB II).

Heizkosten: Was das Jobcenter dafür zahlt

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind. Eine feste Pauschale gibt es nicht. Als Maßstab dient in der Rechtsprechung der bundesweite Heizspiegel. Sein Grenzwert ist aber keine feste Obergrenze, sondern nur ein Hinweis. Liegst du darüber, darfst du erklären, warum deine Kosten trotzdem angemessen sind. Ein Umzug ist nur zumutbar, wenn du danach insgesamt weniger für Miete und Heizung zahlst. Ist dein Haus schlecht gedämmt, schreib das dem Jobcenter. Das erklärt hohe Kosten.

Zahlt das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter?

Ja. Auf deinen Antrag muss das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen (§ 22 Abs. 7 SGB II). Ein formloser Satz genügt, denn das Verwaltungsverfahren ist an keine bestimmte Form gebunden (§ 9 SGB X): „Ich beantrage, die Kosten der Unterkunft direkt an meinen Vermieter zu zahlen.“ Dazu die Adresse und die Bankverbindung des Vermieters. Das Gesetz verlangt für die Direktzahlung nur deinen Antrag – von einer Abtretungserklärung mit dem Vermieter steht dort nichts. Manche Vermieter nennen es trotzdem so, gemeint ist aber dieser Antrag.

Das Jobcenter kann auch ohne deinen Wunsch direkt zahlen. Zum Beispiel, wenn Mietschulden bestehen, die eine fristlose Kündigung möglich machen, oder wenn Strom- und Gasrechnungen offen sind. Es muss dich darüber schriftlich informieren.

Mietschulden und Kündigung: Wenn die Miete nicht ankommt

Bleibt die Miete zwei Termine hintereinander offen – oder sammeln sich über einen längeren Zeitraum zwei Monatsmieten an –, darf der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB). Das ist der Moment, in dem viele nicht mehr schlafen. Aber es gibt zwei Rettungsleinen.

Erstens das Mietschulden-Darlehen. Das Jobcenter kann Schulden übernehmen, um deine Wohnung zu sichern. Und es soll sie übernehmen, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht (§ 22 Abs. 8 SGB II). In der Regel als Darlehen, das du später in kleinen Raten zurückzahlst. Mehr dazu steht im Ratgeber Darlehen vom Jobcenter. Stelle den Antrag schriftlich und lass ihn dir bestätigen.

Zweitens die Schonfrist. Kommt es zur Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn die Schulden spätestens 2 Monate nach Zustellung der Klage beglichen werden (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Auch die schriftliche Verpflichtung einer öffentlichen Stelle zur Zahlung reicht dafür. Aber Achtung: Das gilt nicht noch einmal, wenn in den letzten 2 Jahren schon eine Kündigung auf diesem Weg unwirksam geworden ist. Deshalb muss das Gericht das Jobcenter über die Räumungsklage informieren (§ 22 Abs. 9 SGB II). Melde dich zusätzlich bei der Fachstelle für Wohnungsnotfälle deiner Stadt.

Was Gerichte entschieden haben

Diese drei Urteile des Bundessozialgerichts solltest du kennen, wenn es um deine Miete geht. Dein Fall kann anders ausgehen.

  • Sauber ermittelte Werte gelten als erreichbar. Wurde die angemessene Miethöhe in einem methodisch abgesicherten Verfahren ermittelt, braucht es in der Regel keinen eigenen Prüfschritt mehr, ob zu diesem Preis genug Wohnungen verfügbar sind. Und solange sich Mängel eines Konzepts noch nachbessern lassen, darf das Gericht nicht einfach auf die Wohngeldwerte ausweichen (BSG, Urteil vom 27.11.2025, B 4 AS 28/24 R).
  • Die Kostensenkungsaufforderung braucht eine konkrete Zahl. Das Jobcenter muss eine Bruttokaltmiete als Referenz nennen. Sonst weiß niemand, worauf gesenkt werden soll (BSG, B 4 AS 77/12 R, 2013).
  • Der Heizspiegel ist keine harte Obergrenze. Sein Grenzwert ist nur ein Hinweis. Ein Umzug wegen hoher Heizkosten ist nur zumutbar, wenn Miete und Heizung zusammen danach günstiger sind (BSG, B 14 AS 60/12 R, 2013).

Das Jobcenter kürzt die Miete: So wehrst du dich

Gegen jeden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Du hast dafür 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit (§ 84 Abs. 1 SGG). Gebühren nimmt die Behörde dafür nicht (§ 64 Abs. 1 SGB X). Wie die Frist genau läuft, steht im Ratgeber Widerspruchsfrist beim Jobcenter. Einen Aufbau zum Abschreiben findest du unter Widerspruch Jobcenter – Muster.

Kommt das Geld nicht und die Wohnung ist in Gefahr, ist der Widerspruch oft zu langsam. Dann geht der Eilantrag beim Sozialgericht (§ 86b SGG). Für Leistungsempfänger ist das Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei (§ 183 SGG), und du darfst den Rechtsstreit selbst führen – ein Anwalt ist vor dem Sozialgericht nicht vorgeschrieben (§ 73 Abs. 1 SGG). Das Gericht entscheidet in solchen Fällen meist schnell. Schreib dazu, warum es eilt: Kündigung, Räumungsklage, Stromsperre.

Bescheid im Briefkasten? Mach einfach ein Foto. Die JobCenter-Guru-App liest deinen Bescheid und zeigt dir in einfacher Sprache, ob die Miete voll gezahlt wird oder ob gekürzt wurde. Sie rechnet Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung für dich auseinander. Sie merkt sich die Fristen und erinnert dich daran. Und sie zeigt dir passende Regeln der Bundesagentur für Arbeit und echte Urteile zum Nachlesen – mit Quelle. Du bekommst einen Entwurf für deinen Widerspruch. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht. Meist zahlst du höchstens 15 Euro selbst – hier geht’s zur App.

Häufige Fragen zur Miete vom Jobcenter

Wieviel zahlt das Jobcenter Miete für 1 Person?

Es gibt keinen festen Betrag. Das Jobcenter zahlt die tatsächliche Miete, wenn sie angemessen ist (§ 22 SGB II). Wie hoch „angemessen“ ist, legt deine Stadt oder dein Landkreis fest. In München kann die Grenze doppelt so hoch sein wie auf dem Land. Als Wohnfläche für 1 Person gelten je nach Bundesland meist 45 bis 50 m²; das Bundessozialgericht hat für Alleinstehende 50 m² zugrunde gelegt. Den Euro-Betrag für deinen Ort findest du in der Unterkunftsrichtlinie deiner Kommune.

Gibt es eine bundesweite Jobcenter-Miete-Tabelle 2026?

Nein. Eine bundesweite Tabelle gibt es nicht, und das ist Absicht. Das Gesetz überlässt die Grenzen den Kreisen und kreisfreien Städten (§§ 22a bis 22c SGB II). Jede Kommune erhebt dafür eigene Daten, zum Beispiel aus dem Mietspiegel. Tabellen im Internet, die „für ganz Deutschland“ gelten sollen, sind darum nur grobe Schätzungen. Verlass dich auf den Wert deiner eigenen Stadt.

Muss ich eine zu hohe Miete beim Jobcenter selbst zahlen?

Nicht sofort. Zuerst zahlt das Jobcenter weiter die volle Miete. Es muss dich schriftlich auffordern, die Kosten zu senken. Danach werden die höheren Kosten in der Regel noch längstens 6 Monate übernommen (§ 22 Abs. 1 SGB II). Erst dann zahlt es nur noch den angemessenen Betrag. Den Rest müsstest du selbst tragen. Ist ein Umzug für dich nicht zumutbar, kann die Frist länger laufen.

Zahlt das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter?

Ja, das geht. Auf deinen Antrag muss das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen (§ 22 Abs. 7 SGB II). Ein formloser Satz reicht, denn das Verwaltungsverfahren ist an keine bestimmte Form gebunden (§ 9 SGB X): „Ich beantrage, die Kosten der Unterkunft direkt an meinen Vermieter zu zahlen.“ Das Gesetz verlangt dafür nur deinen Antrag, von einer Abtretungserklärung mit dem Vermieter steht dort nichts. Das Jobcenter kann auch von sich aus direkt zahlen, etwa bei Mietschulden. Darüber muss es dich schriftlich informieren.

Das Jobcenter zahlt die Miete nicht und mir droht die fristlose Kündigung. Was kann ich tun?

Handle schnell, aber der Reihe nach. Lege Widerspruch gegen den Bescheid ein, du hast dafür 1 Monat ab Bekanntgabe Zeit (§ 84 Abs. 1 SGG). Beantrage gleichzeitig schriftlich ein Darlehen für die Mietschulden (§ 22 Abs. 8 SGB II). Bei drohender Wohnungslosigkeit soll das Jobcenter die Schulden übernehmen. Dauert es zu lange, stelle beim Sozialgericht einen Eilantrag (§ 86b SGG). Für Leistungsempfänger ist das Verfahren dort gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Melde dich außerdem bei der Fachstelle für Wohnungsnotfälle deiner Stadt.

Was ist eine Kostensenkungsaufforderung?

Das ist ein Brief vom Jobcenter. Darin steht, dass deine Wohnung aus Sicht der Behörde zu teuer ist. Und bis wann du die Kosten senken sollst. Der Brief muss eine konkrete Zahl als Bruttokaltmiete nennen (BSG, B 4 AS 77/12 R, 2013). Fehlt sie, kann der Brief fehlerhaft sein. Der Brief allein kürzt dein Geld noch nicht. Gekürzt wird erst durch einen späteren Bescheid.

Mach ein Foto von deinem Bescheid. Die App erklärt ihn dir.

Die App liest deinen Bescheid und zeigt dir, ob die Miete voll gezahlt wird. In einfacher Sprache, mit Quellen. Hol dir die App. Kostenlos starten.