Ratgeber · Umzug & Wohnung
Umzug über das Jobcenter: Erst die Zusicherung, dann der Mietvertrag.
Du hast endlich eine Wohnung gefunden. Der Vermieter will schnell eine Antwort. Und das Jobcenter meldet sich nicht. Genau da unterschreiben viele einfach. Das kann teuer werden. Hier steht in Ruhe, wie du den Umzug vorher beantragst.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Frag das Jobcenter, bevor du unterschreibst. Das heißt Zusicherung (§ 22 Abs. 4 SGB II). Sie gilt immer für eine ganz bestimmte Wohnung.
- ✓ Das Jobcenter prüft zwei Dinge: Ist der Umzug erforderlich? Und ist die neue Miete angemessen?
- ✓ Ohne Zusicherung umgezogen? Deine Grundsicherung läuft weiter. Aber bei einem Umzug im selben Gebiet wird oft nur die alte Miete weiter gezahlt (§ 22 Abs. 4 Satz 4 SGB II).
- ✓ Umzugskosten und Kaution musst du extra beantragen (§ 22 Abs. 6 SGB II). Die Kaution kommt meist als Darlehen.
- ✓ Abgelehnt? Du hast 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids für den Widerspruch (§ 84 Abs. 1 SGG). Ist die Wohnung sonst weg, geht ein Eilantrag beim Sozialgericht.
Was ist die Zusicherung zum Umzug?
Die Zusicherung ist die schriftliche Antwort auf eine einfache Frage: Zahlt ihr die Miete für diese neue Wohnung? Im Gesetz steht: Du sollst sie einholen, bevor du den Mietvertrag unterschreibst (§ 22 Abs. 4 SGB II). Zuständig ist das Jobcenter am neuen Wohnort.
Die Zusicherung schützt dich. Sie sagt dir vorher, woran du bist. Sie gilt aber nur für eine bestimmte Wohnung – nicht allgemein „für einen Umzug". Darum brauchst du immer ein konkretes Wohnungsangebot dazu. Wie viel Miete überhaupt bezahlt wird, steht im Ratgeber wie viel Miete zahlt das Jobcenter.
Wann ist ein Umzug erforderlich?
Das Gesetz zählt keine Umzugsgründe auf. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob du einen nachvollziehbaren Grund hast, warum du in der alten Wohnung nicht bleiben kannst. Ein reiner Wohnwunsch reicht dafür in der Regel nicht. Klar ist nur: Ein Umzug, der die Kosten der Unterkunft senkt, gilt als erforderlich. Die folgende Tabelle sammelt Erfahrungswerte aus der Praxis – sie ist keine gesetzliche Liste. Dein Jobcenter entscheidet über deinen Fall.
| Dein Grund | Gilt meist als erforderlich? | Nachweis |
|---|---|---|
| Das Jobcenter hat dich zum Sparen aufgefordert (Kostensenkung) | Ja, meistens | Der Brief vom Jobcenter |
| Trennung oder Scheidung | Meistens ja | Meldebescheinigung, Schreiben vom Anwalt, Scheidungsantrag |
| Ein Kind kommt dazu | Oft ja, Einzelfall | Mutterpass oder Geburtsurkunde, Größe und Zimmer der alten Wohnung |
| Gesundheit oder Behinderung (z. B. Treppen) | Oft ja, mit Attest | Attest vom Arzt: Warum geht die alte Wohnung nicht mehr? |
| Neue Arbeit oder Ausbildung am neuen Ort | Meistens ja | Arbeitsvertrag oder Zusage, Fahrzeit zur Arbeit |
| Wohnung gekündigt, Schimmel, unbewohnbar | Meistens ja | Kündigung, Fotos, Mängelanzeige an den Vermieter |
| Die Wohnung ist zu klein | Nur im Einzelfall | Mietvertrag mit Quadratmetern, Zahl der Personen |
| Du willst einfach schöner oder näher bei Freunden wohnen | Meistens nein | – |
Ein Sonderfall ist die Gesundheit. Ein Attest mit nur einer Diagnose reicht oft nicht. Bitte deinen Arzt um einen Satz zur Wohnung. Zum Beispiel: „Die 4 Treppen sind wegen der Herzkrankheit nicht mehr zumutbar." So kann das Jobcenter den Zusammenhang sehen.
Jobcenter Umzug beantragen: So stellst du den Antrag
Ein bundesweites Formular gibt es nicht. Viele Jobcenter haben ein eigenes („Antrag auf Zusicherung zum Umzug"). Du findest es auf der Webseite deines Jobcenters. Ein formloser Antrag reicht aber genauso. So kannst du ihn aufbauen:
Muster-Aufbau (formloser Antrag)
[Dein Name], [Deine Adresse]
Bedarfsgemeinschaftsnummer / Aktenzeichen: [Nummer]
An: Jobcenter [Ort], [Datum]
Antrag auf Zusicherung zum Umzug nach § 22 Abs. 4 und Abs. 6 SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte in folgende Wohnung ziehen: [Adresse], [Quadratmeter] m², Kaltmiete [Betrag] Euro, Nebenkosten [Betrag] Euro, Heizkosten [Betrag] Euro, Kaution [Betrag] Euro.
Der Umzug ist nötig, weil [dein Grund in 1 bis 2 Sätzen]. Als Nachweis lege ich [Attest / Kündigung / Arbeitsvertrag] bei.
Ich bitte um die Zusicherung für die Kosten der neuen Wohnung.
Außerdem bitte ich um die Zusicherung für Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten und die Kaution.
Der Vermieter braucht bis [Datum] eine Antwort. Bitte antworten Sie mir bis dahin schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wichtig: Leg das Wohnungsangebot bei. Gib den Antrag persönlich ab und lass dir den Eingang bestätigen. Oder schicke ihn per Einwurf-Einschreiben. Schreibe dir das Datum auf.
Bezahlt das Jobcenter den Umzug, die Kaution und die Renovierung?
Es kann das übernehmen – aber nur bei vorheriger Zusicherung (§ 22 Abs. 6 SGB II). Und die Zuständigkeit ist geteilt: Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten sichert das alte Jobcenter zu. Die Kaution und Genossenschaftsanteile sichert das Jobcenter am neuen Ort zu. Beantrage darum am besten beides gleichzeitig.
Was genau zu den Umzugskosten zählt, steht nicht im Gesetz. In der Praxis rechnen Jobcenter zum Beispiel Transporter, Kartons, Helfer und doppelte Miete im Übergang dazu. Oft verlangt das Jobcenter, dass du selbst mit Freunden umziehst. Ein Umzugsunternehmen wird eher bezahlt, wenn du krank bist oder eine Behinderung hast. Ob Kosten für eine nötige Renovierung beim Einzug übernommen werden, hängt ebenfalls vom Einzelfall ab. Frag im Antrag ausdrücklich danach.
Die Kaution kommt in der Regel als Darlehen vom Jobcenter. Das heißt: Du zahlst sie später in kleinen Raten zurück. Möbel und Haushaltssachen gehören nicht zu den Umzugskosten. Dafür gibt es die Erstausstattung vom Jobcenter.
Umzug ohne Zustimmung vom Jobcenter: Was passiert dann?
Zuerst die beruhigende Nachricht: Deine Grundsicherung (früher Bürgergeld) läuft weiter. Die Zusicherung ist keine Bedingung für dein laufendes Geld. Du wirst nicht abgemeldet. Auch die Miete wird nicht auf 0 gesetzt.
Es kann aber teurer für dich werden. Ziehst du innerhalb desselben Gebiets um und war der Umzug nicht erforderlich, wird höchstens der bisherige Bedarf für die Unterkunft anerkannt (§ 22 Abs. 4 Satz 4 SGB II). Ist die neue Wohnung teurer, zahlst du die Differenz selbst. Und: Höhere als angemessene Kosten werden nach einem Umzug nur anerkannt, wenn das vorher schriftlich zugesichert wurde. Umzugskosten und Kaution gibt es ohne vorherige Zusicherung meist gar nicht.
Umzug in eine andere Stadt: Welches Jobcenter ist zuständig?
Jede Stadt und jeder Kreis hat eigene Mietgrenzen. Ziehst du in ein anderes Gebiet, entscheidet das Jobcenter am neuen Ort über die Zusicherung für die Miete. Im Gesetz steht: Es sichert die Kosten zu, wenn sie angemessen sind (§ 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II). Für einen Umzug in eine andere Stadt brauchst du also keinen besonderen Grund, solange die neue Miete in den Rahmen passt.
So gehst du vor: Frag beim neuen Jobcenter nach der Mietobergrenze für deine Personenzahl. Schicke den Antrag mit dem Wohnungsangebot dorthin. Die Umzugskosten beantragst du parallel beim alten Jobcenter. Nach dem Umzug meldest du dich beim neuen Jobcenter – am besten sofort, damit keine Lücke in der Zahlung entsteht.
Unter 25 Jahre? Für dich gelten strengere Regeln
Bist du noch keine 25 und ziehst von zu Hause aus, ist die Zusicherung Pflicht (§ 22 Abs. 5 SGB II). Ohne sie werden Miete und Heizung bis zum 25. Geburtstag nicht anerkannt. Das Jobcenter muss aber zusichern, wenn einer dieser Gründe vorliegt: schwerwiegende soziale Gründe (zum Beispiel Gewalt oder ein zerrüttetes Verhältnis zu den Eltern), der Auszug ist für Arbeit oder Ausbildung nötig, oder es gibt einen ähnlich schweren Grund. Hol die Zusicherung hier unbedingt vor dem Mietvertrag ein.
Antrag abgelehnt oder keine Antwort? Das kannst du tun
Gegen die Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen. Du hast dafür 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit (§ 84 Abs. 1 SGG). Für das Widerspruchsverfahren beim Jobcenter werden keine Gebühren erhoben (§ 64 Abs. 1 SGB X). Wie du ihn aufbaust, steht im Widerspruch Jobcenter Muster. Wann genau die Frist startet, erklärt der Ratgeber Widerspruchsfrist beim Jobcenter.
Das Problem beim Umzug: Ein Widerspruch dauert oft Wochen. So lange hält der Vermieter die Wohnung nicht. Dafür gibt es den Eilantrag beim Sozialgericht (§ 86b SGG). Für dich als Leistungsempfänger ist das Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei (§ 183 SGG). Schreibe hinein, bis wann der Vermieter eine Antwort braucht. Im Eilverfahren gibt es die Zusicherung aber nur vorläufig. Hat das Jobcenter über deinen Antrag 6 Monate lang nicht entschieden, ist zusätzlich eine Untätigkeitsklage möglich; bei einem nicht beschiedenen Widerspruch sind es 3 Monate (§ 88 SGG).
Was Gerichte entschieden haben
Ohne Zusicherung umgezogen: Die Zusicherung ist keine Voraussetzung für die laufenden Leistungen. Sie soll dir vorher Klarheit geben. Bist du schon umgezogen, wird über die Miete im normalen Leistungsverfahren entschieden (Bayerisches Landessozialgericht, L 7 AS 832/12 B PKH, 2013).
Zu kleine Wohnung: Eine Wohnung ist nicht schon deshalb zu klein, weil sie unter der Angemessenheitsgrenze liegt. Für einen jungen Alleinstehenden waren 25,35 m² nicht unzumutbar klein (Sozialgericht Neubrandenburg, S 14 AS 3016/11, 2012). Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Kaution als Zuschuss: „Soll als Darlehen" heißt nicht „immer als Darlehen". In einem besonderen Fall wurde die Kaution als Zuschuss gewährt, weil die dauerhafte Kürzung des Regelbedarfs unzumutbar war (Sozialgericht Berlin, S 37 AS 25006/12, 2013). Dein Fall kann anders ausgehen.
Angst, dass die Wohnung weg ist, bevor das Jobcenter antwortet? Mach ein Foto von deinem Bescheid und vom Wohnungsangebot. Die JobCenter-Guru-App erklärt dir in einfacher Sprache, was das Jobcenter wissen will. Sie schreibt den Antrag mit dir. Sie sortiert deine Nachweise. Sie erinnert dich an die Frist. Du bekommst einen Entwurf. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Wie das ohne Kosten geht, steht unter Anwalt für Jobcenter-Probleme – hier geht’s zur App.
Häufige Fragen zum Umzug über das Jobcenter
Wie beantrage ich einen Umzug beim Jobcenter?
Stelle den Antrag auf Zusicherung, bevor du den Mietvertrag unterschreibst (§ 22 Abs. 4 SGB II). Ein formloser Brief reicht: dein Name, deine Adresse, dein Aktenzeichen, die alte und die neue Wohnung mit Miete und Quadratmetern, dein Grund für den Umzug. Leg das Wohnungsangebot bei. Viele Jobcenter haben auch ein eigenes Formular auf ihrer Webseite. Ein bundesweites Formular gibt es nicht. Gib den Antrag persönlich ab und lass dir den Eingang bestätigen.
Wie begründe ich den Antrag auf Umzug beim Jobcenter?
Schreibe einfach und konkret, warum du in der alten Wohnung nicht bleiben kannst. Zum Beispiel: Trennung, ein Kind kommt dazu, Krankheit, neue Arbeit, Kündigung, Schimmel. Oder: Das Jobcenter selbst hat dich zum Sparen aufgefordert. Ein Satz pro Grund reicht. Wichtig sind die Nachweise: Attest, Kündigung, Arbeitsvertrag, Mutterpass. Schreibe dazu, dass die neue Miete angemessen ist.
Was passiert, wenn ich ohne Zustimmung vom Jobcenter umziehe?
Deine Grundsicherung läuft weiter. Die Zusicherung ist keine Bedingung für dein laufendes Geld. Aber: Ziehst du innerhalb desselben Gebiets um und war der Umzug nicht erforderlich, zahlt das Jobcenter höchstens so viel wie für die alte Wohnung (§ 22 Abs. 4 Satz 4 SGB II). Die Differenz zahlst du dann selbst. Umzugskosten und Kaution gibt es ohne vorherige Zusicherung meist nicht. Für Menschen unter 25 Jahren gelten strengere Regeln.
Bezahlt das Jobcenter Umzugskosten, Kaution und Renovierung?
Das kann es, wenn es vorher zugesichert hat (§ 22 Abs. 6 SGB II). Umzugskosten und Kosten für die Wohnungssuche sichert das alte Jobcenter zu. Die Kaution und Genossenschaftsanteile sichert das Jobcenter am neuen Ort zu. Die Kaution kommt in der Regel als Darlehen. Das heißt: Du zahlst sie später in kleinen Raten zurück. Ob das Jobcenter Kosten für eine nötige Renovierung beim Einzug übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Frage im Antrag ausdrücklich nach allen drei Punkten.
Zahlt das Jobcenter einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen?
Das ist möglich. Wichtig ist ein Attest, in dem konkret steht, warum die alte Wohnung nicht mehr passt. Zum Beispiel: Treppen bei einer Herzkrankheit, Schimmel bei Asthma, keine barrierefreie Dusche. Ein Attest mit nur einer Diagnose reicht oft nicht. Bitte deinen Arzt um einen Satz zur Wohnung. Das Jobcenter prüft dann den Einzelfall.
Wie lange dauert die Zusicherung vom Jobcenter?
Im Gesetz steht keine feste Frist. In der Praxis dauert es je nach Jobcenter oft 2 bis 4 Wochen. Für ein Wohnungsangebot ist das lang. Darum: Antrag früh stellen und den Eingang bestätigen lassen. Bei einer Ablehnung hast du 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids Zeit für den Widerspruch (§ 84 Abs. 1 SGG). Passiert gar nichts und die Wohnung ist in Gefahr, kann ein Eilantrag beim Sozialgericht helfen (§ 86b SGG). Hat das Jobcenter über deinen Antrag 6 Monate lang nicht entschieden, ist eine Untätigkeitsklage möglich; bei einem nicht beschiedenen Widerspruch sind es 3 Monate (§ 88 SGG).
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Die App schreibt den Antrag mit dir. Und erinnert dich an die Frist.
Mach ein Foto von deinem Brief. Die App erklärt ihn dir in einfacher Sprache. Sie sortiert deine Nachweise für dich. Hol dir die App. Kostenlos starten.