Ratgeber · Formulare & Anträge
Anlage EK beim Jobcenter. Dein Einkommen, ohne Stress.
Du beziehst Grundsicherung und hast Geld, das reinkommt? Dann will das Jobcenter die Anlage EK. Sie fragt nur eins: Was kommt bei dir an, und wann? Das Formular sieht groß aus. Hier steht in Ruhe, wo du das PDF bekommst, was in welches Feld gehört und welche Nachweise du brauchst.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓ Die Anlage EK ist die Einkommenserklärung für Arbeitnehmer und sonstiges Einkommen. Für eine selbstständige Tätigkeit gibt es die Anlage EKS.
- ✓ Einkommen sind Einnahmen in Geld abzüglich der absetzbaren Beträge (§ 11 Absatz 1 SGB II). Was nicht zählt, steht in § 11a SGB II.
- ✓ Zuflussprinzip: Geld zählt für den Monat, in dem es ankommt (§ 11 Absatz 2 SGB II) – nicht für den Monat, in dem du gearbeitet hast.
- ✓ Bist du erwerbstätig, werden statt einzelner Posten pauschal 100 Euro im Monat abgesetzt (§ 11b Absatz 2 SGB II). Dazu kommt ein weiterer Freibetrag nach § 11b Absatz 3 SGB II.
- ✓ Das PDF gibt es offiziell bei der Bundesagentur für Arbeit, im Portal jobcenter.digital und bei deinem Jobcenter. Nirgends sonst.
Was ist die Anlage EK – und wer muss sie ausfüllen?
Die Anlage EK ist die Erklärung zum Einkommen. Sie gehört zu deinem Antrag auf Grundsicherung. Ausfüllen muss sie jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, bei der Geld reinkommt. Egal ob Lohn, Rente, Krankengeld oder Unterhalt. Auch wenn es wenig ist. Auch wenn du sicher bist, dass es sowieso nicht reicht.
EK oder EKS? Kurz sortiert
Die Anlage EK ist für Arbeitnehmer und für sonstiges Einkommen: Lohn, Rente, Kindergeld, Unterhalt. Die Anlage EKS ist für Selbstständige, Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft. Dort zählt nicht der Umsatz, sondern der Gewinn nach dem Einkommensteuerrecht (§ 15 SGB IV). Selbstständig? Dann ist das hier nicht dein Formular: zur Anlage EKS →
Warum das Jobcenter überhaupt fragt, steht im Gesetz. Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge, mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen (§ 11 Absatz 1 SGB II). Übersetzt: Erst wird alles aufgeschrieben, was reinkommt. Dann wird abgezogen, was abgezogen werden darf. Was dann noch übrig ist, mindert deine Leistung.
Wichtig ist noch eins: Die Anlage EK ist keine Sache für eine Person allein. Lebst du mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, zählt auch deren Geld mit. Das Gesetz sagt das deutlich, indem es die Partnerin oder den Partner selbst zur Auskunft verpflichtet, wenn deren Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist (§ 60 Absatz 4 SGB II). Jede Person, bei der etwas reinkommt, bekommt darum ihr eigenes Blatt. Das fühlt sich nach viel Papier an. Es ist aber nur derselbe Ablauf, mehrfach.
Ein Wort zur Rechtslage: Seit dem 1. Juli 2026 gilt das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 16. April 2026. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachlichen Weisungen deshalb überarbeitet. Die Leistung heißt jetzt amtlich Grundsicherung – früher Bürgergeld. An der Anlage EK ändert der neue Name nichts.
Anlage EK als PDF: Wo du den Download bekommst
Es gibt genau drei richtige Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt ihre Vordrucke auf arbeitsagentur.de im Bereich Formulare bereit. Das Portal jobcenter.digital führt dich durch den Antrag und die Anlagen. Und dein Jobcenter vor Ort gibt dir das Formular aus oder schickt es dir zu.
Wir hosten das Formular hier bewusst nicht selbst. Auf fremden Seiten liegen oft alte Fassungen. Dann fehlen Felder, oder die Hinweise stimmen nicht mehr – und du merkst es erst, wenn das Jobcenter nachfragt. Hol es dir an der Quelle.
Dass du den Vordruck nimmst und nicht einen eigenen Zettel, hat einen Grund: Sind für die Angaben Vordrucke vorgesehen, sollen diese benutzt werden. Stehen sie als elektronische Formulare zur Verfügung, sollen diese vorrangig benutzt werden (§ 60 Absatz 2 SGB I). Ob die Anlage EK bei deinem Jobcenter online ausfüllbar ist, unterscheidet sich von Standort zu Standort. Geht es nicht: PDF am Rechner oder mit der Hand ausfüllen, dann per Post oder am Schalter abgeben. Beides zählt gleich viel.
Feld für Feld: Welches Einkommen wo eingetragen wird
Die Anlage EK fragt nach Einkommensarten. Für jede gibt es einen eigenen Block: Arbeit, Renten, Sozialleistungen, Unterhalt, sonstiges. Die Faustregel ist einfach: Alles eintragen, was in Geld reinkommt. Ob es angerechnet wird, entscheidet nicht du. Diese Tabelle sortiert die häufigsten Fälle.
| Was reinkommt | Zählt das als Einkommen? | Was du dazulegst |
|---|---|---|
| Lohn oder Gehalt | Ja. Einnahmen in Geld sind Einkommen (§ 11 Absatz 1 SGB II). | Lohnabrechnung für jeden Monat, Arbeitsvertrag. |
| Minijob, Aushilfe, Tageslohn | Ja – auch Geld, das an einzelnen Tagen aus kurzzeitigen Beschäftigungen kommt (§ 11 Absatz 2 Satz 2 SGB II). | Abrechnung oder Quittung, mit Datum. |
| Rente, auch aus dem Ausland | Ja, in voller Höhe (§ 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II; LSG Sachsen-Anhalt, L 5 AS 191/11, 2013). Auch eine ausländische Rente (BSG, B 7 AS 7/24 R, 2025). | Rentenbescheid, Kontoauszug. |
| Kindergeld | Ja. Für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft wird es dem Kind zugerechnet, soweit es dessen Lebensunterhalt sichert (§ 11 Absatz 1 SGB II; LSG NRW, L 6 AS 2234/12 NZB, 2013). | Kindergeldbescheid. |
| BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe | Ja, ausdrücklich als Einkommen zu berücksichtigen (§ 11a Absatz 3 Satz 2 SGB II). | Bewilligungsbescheid. |
| Taschengeld aus dem Bundesfreiwilligendienst | Ja. Es ist keine zweckbestimmte Einnahme; im entschiedenen Fall wurden davon 175 Euro abgesetzt (SG Duisburg, S 41 AS 3912/12, 2013). | Vereinbarung, Abrechnung. |
| Nachzahlung für frühere Monate | Ja, im Monat des Zuflusses. Würde dein Anspruch dadurch ganz entfallen, wird sie gleichmäßig auf sechs Monate verteilt (§ 11 Absatz 3 SGB II). | Abrechnung und Kontoauszug mit dem Datum. |
| Schmerzensgeld | Nein. Entschädigungen für einen Schaden, der kein Vermögensschaden ist, bleiben außen vor (§ 11a Absatz 2 SGB II). | Trotzdem angeben, mit Urteil oder Vergleich. |
| Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil | Nicht als Einkommen (§ 11a Absatz 1 Nummer 7 SGB II). Was davon bleibt, ist Vermögen (§ 12 SGB II). | Gehört in die Anlage VM. |
| Geld, das schon vor dem Antrag da war | Kein Einkommen. Das ist Vermögen (§ 12 SGB II). | Gehört ebenfalls in die Anlage VM. |
Die wichtigste Regel beim Eintragen ist das Zuflussprinzip: Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen (§ 11 Absatz 2 SGB II). Nicht für den Monat, in dem du gearbeitet hast. Wer im März arbeitet und im April bezahlt wird, trägt den Betrag im April ein. Das ist der Fehler Nummer eins – und der Grund für viele Rückforderungen.
Was vom Einkommen abgezogen wird: Freibeträge und Absetzbeträge
Vom Brutto bleibt nicht viel hängen. Das Gesetz zählt in § 11b SGB II auf, was vom Einkommen abzusetzen ist. Diese Beträge musst du nicht selbst ausrechnen. Aber du solltest wissen, dass es sie gibt – sonst erschrickst du unnötig vor deiner eigenen Zahl.
| Was abgezogen wird | Für wen | Wo das steht |
|---|---|---|
| Steuern auf das Einkommen | Alle, die Steuern zahlen. | § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB II |
| Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung | Alle Beschäftigten, inklusive der Beiträge zur Arbeitsförderung. | § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB II |
| Versicherungen | Soweit sie gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. | § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB II |
| Geförderte Altersvorsorge | Bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrags nach dem Einkommensteuergesetz. | § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB II |
| Notwendige Ausgaben für die Arbeit | Ausgaben, die du nur hast, weil du dieses Geld verdienst. | § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB II |
| 100 Euro Pauschale im Monat | Erwerbstätige – statt der drei Punkte darüber. Liegt dein Erwerbseinkommen über 400 Euro, gilt die Pauschale nicht, wenn du nachweist, dass diese Beträge zusammen mehr als 100 Euro sind. | § 11b Absatz 2 SGB II |
| Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag | Erwerbstätige, zusätzlich zur Pauschale. Er ist nach der Höhe des Einkommens gestaffelt; das Jobcenter rechnet ihn aus. | § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 in Verbindung mit Absatz 3 SGB II |
| Unterhalt, den du zahlst | Bis zu dem Betrag, der in einem Unterhaltstitel oder einer notariellen Vereinbarung steht. | § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 SGB II |
| Versicherungspauschale 30 Euro | Bei Einkommen, das nicht aus Arbeit stammt – zum Beispiel einer Rente. | § 6 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen (LSG Sachsen-Anhalt, L 5 AS 191/11, 2013) |
Eine Sache, über die viele stolpern: Die 100 Euro gibt es einmal im Monat, nicht einmal pro Lohnzahlung. Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass der Grundfreibetrag ein monatlicher Aufwand ist, der vom gesamten Erwerbseinkommen eines Monats abzusetzen ist – egal, aus wie vielen Quellen es kommt (L 11 AS 810/11, 2013).
Welche Nachweise du beilegen musst
Zahlen allein reichen nicht. Du musst Beweismittel bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden vorlegen (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB I). In der Praxis heißt das: Lohnabrechnung für jeden Monat, dazu Arbeitsvertrag und Kontoauszüge.
Der wichtigste Satz für alle, denen das unangenehm ist: Du musst deinen Arbeitgeber nicht überreden. Wer jemanden beschäftigt, der Leistungen beantragt hat oder bezieht, ist verpflichtet, ihm unverzüglich Art und Dauer der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des Arbeitsentgelts zu bescheinigen – auf dem Vordruck der Agentur für Arbeit, und die Bescheinigung ist dir unverzüglich auszuhändigen (§ 58 Absatz 1 SGB II). Du legst ihm dafür nur den Vordruck vor (§ 58 Absatz 2 SGB II). Auf Verlangen muss er der Agentur für Arbeit auch selbst Auskunft über die Beschäftigung und das Arbeitsentgelt geben (§ 60 Absatz 3 SGB II).
Zu den Kontoauszügen: Die Aufforderung, die Auszüge der letzten drei Monate vor der Antragstellung vorzulegen, hat das Bayerische Landessozialgericht als rechtlich unbedenklich angesehen (L 16 AS 513/13 B ER, 2013). Und das Jobcenter darf Kopien von Lohnunterlagen und Kontoauszügen zur Akte nehmen, weil Höhe, Aufgliederung und Zuflusszeitpunkt deines Lohns unmittelbar bestimmen, wie hoch dein Anspruch ist (Bayerisches Landessozialgericht, L 7 AS 579/13 B ER, 2013).
Anlage EK im Briefkasten? Mach ein Foto davon. Die App erklärt dir jedes Feld in einfachen Worten und sagt dir, welche Nachweise dazugehören. Sie liest die Frist aus dem Brief und zeigt dir mit einer Ampel, wie dringend es ist.
Typische Fehler bei der Anlage EK
Fast alle Rückforderungen gehen auf wenige immer gleiche Punkte zurück. Diese sechs solltest du kennen.
- 1.Den falschen Monat nehmen. Gefragt ist der Monat, in dem das Geld ankommt, nicht der Monat, in dem du gearbeitet hast (§ 11 Absatz 2 SGB II).
- 2.Den kleinen Minijob weglassen, weil er „kaum etwas bringt“. Auch kurzzeitige Beschäftigungen an einzelnen Tagen zählen (§ 11 Absatz 2 Satz 2 SGB II).
- 3.Vermögen in die EK schreiben. Erspartes und Erbschaften gehören in die Anlage VM (§ 12 SGB II), nicht hierher.
- 4.Eine Änderung nicht sofort melden. Änderungen, die für die Leistung erheblich sind, musst du unverzüglich mitteilen (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB I) – nicht erst beim nächsten Antrag.
- 5.Nur unterschreiben, ohne Nachweise. Ohne Lohnabrechnung fehlt dem Jobcenter die Grundlage – und die Folgen der Beweislosigkeit trägt, wer die Leistung beantragt (Bayerisches Landessozialgericht, L 16 AS 513/13 B ER, 2013).
- 6.Selbstständige Nebentätigkeit in die EK schreiben. Die gehört in die Anlage EKS, weil dort der Gewinn gefragt ist (§ 15 SGB IV).
Was das Jobcenter mit deinen Zahlen macht
Über deinen Anspruch wird in der Regel für ein Jahr entschieden (§ 41 Absatz 3 SGB II). Schwankt dein Einkommen, wird dieser Bewilligungszeitraum meist auf sechs Monate verkürzt – das ist im Gesetz genau für die Fälle vorgesehen, in denen vorläufig entschieden wird.
Und genau das passiert bei schwankendem Lohn: Wenn zur Feststellung der Höhe deines Anspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist, muss das Jobcenter vorläufig entscheiden (§ 41a Absatz 1 SGB II). Der Grund der Vorläufigkeit muss im Bescheid stehen, und die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass dein monatlicher Bedarf gedeckt ist (§ 41a Absatz 2 SGB II). Steht der Grund nicht drin, ist das ein Punkt, den du ansprechen kannst.
Besteht die Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen, wird über den Anspruch aller Mitglieder vorläufig entschieden (§ 41a Absatz 1 Satz 2 SGB II). Deine Zahlen bleiben dabei nicht ungeprüft: Die Bundesagentur für Arbeit hat für den automatisierten Datenabgleich eigene Fachliche Weisungen zu § 52 SGB II. Das ist kein Grund zur Panik – aber ein guter Grund, gleich alles einzutragen, statt später erklären zu müssen.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums kommt der zweite Schritt. Dann bist du verpflichtet, die geforderten leistungserheblichen Tatsachen nachzuweisen (§ 41a Absatz 3 Satz 2 SGB II). Danach entscheidet das Jobcenter abschließend – und zwar Monat für Monat. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Fachlichen Weisungen zu § 41a SGB II klargestellt, dass grundsätzlich kein Durchschnittseinkommen mehr gebildet wird (Rz. 41a.23). Das Jobcenter fordert die Anlage EK deshalb oft zusammen mit dem Weiterbewilligungsantrag an. Zwei Formulare, ein Termin.
Fehlt am Ende etwas, kann das Jobcenter die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen (§ 66 Absatz 1 SGB I). Aber nur unter zwei Bedingungen: Du musst schriftlich auf diese Folge hingewiesen worden sein und eine angemessene Frist bekommen haben (§ 66 Absatz 3 SGB I). Fehlt eines von beiden, ist der Bescheid angreifbar. Sieh in deinem Brief nach, ob beides drinsteht.
Was Gerichte entschieden haben
Bei schwankendem Lohn darf nicht endgültig entschieden werden. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein endgültiger Bescheid kein taugliches Mittel ist, wenn objektiv nur eine Schätzung des Einkommens möglich ist – etwa bei Stücklohn oder bei Stundenlohn ohne fest vereinbarte Stundenzahl. Ein solcher Bescheid ist von Anfang an rechtswidrig (B 14 AS 6/12 R, 2012). Und bei nichtselbständig Erwerbstätigen mit schwankendem Einkommen ist der Träger zur vorläufigen Bewilligung verpflichtet, damit der laufende Lebensunterhalt gesichert bleibt (BSG, B 14 AS 1/13 R, 2013).
Der Freibetrag gilt einmal im Monat. Fließen in einem Kalendermonat zwei Arbeitsentgelte zu, wird der Grundfreibetrag trotzdem nur einmal abgesetzt; vom Zuflussprinzip wird deshalb nicht abgewichen (Bayerisches Landessozialgericht, L 11 AS 810/11, 2013). Das Sozialgericht Hannover hat das für Teilzahlungen genauso gesehen: Wird das Einkommen in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt, ist der „Verlust“ des Freibetrags hinzunehmen (S 59 AS 1180/12, 2013).
Nicht angegebene Einnahmen holt das Jobcenter zurück. In einem Fall des Bundessozialgerichts ging es um eine russische Altersrente, die auf ein Sparbuch im Ausland gezahlt wurde. Das Jobcenter nahm die Bewilligung zurück und forderte rund 2.800 Euro zurück (B 7 AS 7/24 R, 2025). Diese Urteile sind Einzelfälle. Dein Fall kann anders ausgehen – aber du siehst daran, dass die Regeln in beide Richtungen wirken.
Formular oder Bescheid im Briefkasten? Mach ein Foto. Die JobCenter-Guru-App erklärt dir jedes Feld in deiner Sprache, in einfachen Worten. Sie liest Frist und Bewilligungszeitraum aus dem Brief und zeigt dir mit einer Ampel, wie dringend es ist. Sie sortiert Formulare, Lohnabrechnungen und Bescheide für dich. Kommt später ein Bescheid, den du nicht verstehst, bekommst du einen Entwurf für deine Antwort. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht. Selbst zahlst du dabei höchstens 15 Euro (Nummer 2500 VV RVG); diese Gebühr kann auch erlassen werden – hier geht’s zur App.
Häufige Fragen zur Anlage EK
Muss ich jedes Einkommen angeben?
Ja. Du musst alle Tatsachen angeben, die für die Leistung erheblich sind, und Änderungen unverzüglich mitteilen (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB I). Ob am Ende etwas angerechnet wird, entscheidet nicht du, sondern das Jobcenter. Einnahmen in Geld sind grundsätzlich Einkommen (§ 11 Absatz 1 SGB II) – es sei denn, sie stehen in der Ausnahmeliste des § 11a SGB II, zum Beispiel Schmerzensgeld (§ 11a Absatz 2 SGB II) oder eine Erbschaft (§ 11a Absatz 1 Nummer 7 SGB II). Schreib also lieber eine Zeile zu viel als eine zu wenig.
Welche Nachweise muss ich zur Anlage EK beilegen?
Du musst Beweismittel bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden vorlegen (§ 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB I). In der Praxis sind das: die Lohnabrechnung für jeden Monat, der Arbeitsvertrag und Kontoauszüge. Die Aufforderung, die Kontoauszüge der letzten drei Monate vor der Antragstellung vorzulegen, hat das Bayerische Landessozialgericht als rechtlich unbedenklich angesehen (L 16 AS 513/13 B ER, 2013). Das Jobcenter darf davon auch Kopien zur Akte nehmen (Bayerisches Landessozialgericht, L 7 AS 579/13 B ER, 2013). Deinen Arbeitgeber musst du dazu nicht überreden: Er ist verpflichtet, dir Art und Dauer der Tätigkeit und die Höhe des Arbeitsentgelts auf dem Vordruck der Agentur für Arbeit zu bescheinigen und dir die Bescheinigung unverzüglich auszuhändigen (§ 58 Absatz 1 SGB II).
Wo bekomme ich die Anlage EK als PDF?
Bei der Bundesagentur für Arbeit auf arbeitsagentur.de im Bereich Formulare, im Portal jobcenter.digital und direkt bei deinem Jobcenter. Lade das PDF nur von dort. Auf fremden Seiten liegen oft alte Stände, dann fehlen Felder oder Hinweise. Sind für Angaben Vordrucke vorgesehen, sollen diese benutzt werden; stehen sie als elektronische Formulare zur Verfügung, sollen diese vorrangig benutzt werden (§ 60 Absatz 2 SGB I).
Was passiert bei falschen oder fehlenden Angaben?
Fehlt eine Angabe, kann das Jobcenter die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen (§ 66 Absatz 1 SGB I). Das darf aber erst passieren, nachdem du schriftlich auf diese Folge hingewiesen wurdest und eine angemessene Frist verstreichen lassen hast (§ 66 Absatz 3 SGB I). Stellt sich später heraus, dass Einkommen nicht angegeben war, wird die Bewilligung zurückgenommen und das Geld zurückgefordert – in einem Fall ging es um eine russische Altersrente und rund 2.800 Euro (BSG, B 7 AS 7/24 R, 2025). Wer Leistungen beantragt, trägt außerdem die Folgen, wenn sich die Voraussetzungen nicht beweisen lassen (Bayerisches Landessozialgericht, L 16 AS 513/13 B ER, 2013).
Mein Lohn ist jeden Monat anders. Was trage ich ein?
Trag ein, was du erwartest – und schreib dazu, dass dein Lohn schwankt. Genau dafür gibt es die vorläufige Entscheidung: Wenn zur Feststellung der Höhe des Anspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist, muss das Jobcenter vorläufig entscheiden (§ 41a Absatz 1 SGB II). Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein endgültiger Bescheid dort, wo objektiv nur eine Schätzung möglich ist, von Anfang an rechtswidrig ist (B 14 AS 6/12 R, 2012). Und bei nichtselbständig Erwerbstätigen mit schwankendem Einkommen ist der Träger zur vorläufigen Bewilligung verpflichtet, damit der laufende Lebensunterhalt gesichert bleibt (BSG, B 14 AS 1/13 R, 2013).
Wird das Kindergeld auch angerechnet?
Kindergeld gehört grundsätzlich zu den Einnahmen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II. Für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft wird es dem jeweiligen Kind zugerechnet, soweit es bei diesem Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird (§ 11 Absatz 1 SGB II; so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, L 6 AS 2234/12 NZB, 2013). Trag es also ein, auch wenn es auf dein Konto geht.
Ich bin selbstständig – brauche ich die Anlage EK oder die Anlage EKS?
Für die selbstständige Tätigkeit brauchst du die Anlage EKS. Dort wird nicht der Umsatz gefragt, sondern der Gewinn nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (§ 15 SGB IV). Hast du daneben noch einen Job mit Lohnabrechnung, kommt beides: die Anlage EKS für die Selbstständigkeit und die Anlage EK für das Arbeitsentgelt. Beides gehört in denselben Antrag.
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Mach ein Foto von der Anlage EK. Die App erklärt dir jedes Feld.
In deiner Sprache, in einfachen Worten. Die App merkt sich deine Frist und sagt dir, was als Nächstes dran ist. Hol dir die App. Kostenlos starten.