Ratgeber · Formulare & Anträge

Jobcenter-Formulare. Welche Anlage wofür ist.

Hauptantrag, Anlage EK, EKS, VM, KDU, WEP, KI, HG, UF – das Jobcenter arbeitet mit Kürzeln. Hinter jedem steckt eine einfache Frage. Hier steht, welches Formular du wirklich brauchst, wo du es bekommst und was hineingehört. Der Rest kann liegen bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt einen Hauptantrag und dazu Anlagen. Du füllst nur die Anlagen aus, die zu deinem Leben passen. Nicht alle.
  • Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem du ihn stellst – auch formlos. Er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 Absatz 2 SGB II). Die Formulare reichst du nach.
  • Die PDFs gibt es offiziell bei der Bundesagentur für Arbeit, im Portal jobcenter.digital und bei deinem Jobcenter. Nirgends sonst.
  • Fehlt ein Formular, darf das Jobcenter erst nach schriftlichem Hinweis und angemessener Frist kürzen (§ 66 Absatz 3 SGB I). Nachreichen heilt (§ 67 SGB I).
  • Ein Feld ist unklar? Foto machen. Die App erklärt es dir in einfachen Worten – und merkt sich die Frist.
Frau sortiert am Schreibtisch mehrere verschiedene Jobcenter-Formulare in beschriftete Mappen, daneben eine Tasse Tee
Ein Hauptantrag, mehrere Anlagen. Du brauchst nur die, die zu deiner Situation passen.

So ist das Antragspaket aufgebaut

Das Jobcenter fragt nicht alles auf einmal. Es fragt in Bausteinen. Der erste Baustein ist der Hauptantrag. Er sagt dem Jobcenter, wer ihr seid und wo ihr wohnt. Alles Weitere steht in Anlagen – und jede Anlage beantwortet genau eine Frage: Wer wohnt noch bei dir? Was verdienst du? Was besitzt du? Was kostet die Wohnung?

Das Gute daran: Du musst nur die Anlagen ausfüllen, die zu dir passen. Kein Kind unter 15? Dann keine Anlage KI. Nicht selbstständig? Keine Anlage EKS. Die Kürzel wirken wie eine Geheimsprache, sind aber nur Abkürzungen der Überschrift. Diese Tabelle übersetzt sie.

Die Leistung heißt seit dem 1. Juli 2026 amtlich Grundsicherung, früher Bürgergeld. Die Formulare wurden dafür überarbeitet. Am Aufbau – Hauptantrag plus Anlagen – hat sich nichts geändert.

Alle Jobcenter-Formulare im Überblick

FormularWer füllt es aus?Worum geht es?
Hauptantrag Antrag auf Grundsicherung (Hauptantrag) Einmal pro Bedarfsgemeinschaft. Die Person, die den Antrag stellt, füllt ihn aus. Der Grundantrag. Wer gehört dazu, wo wohnt ihr, was kommt an Geld rein. Alle Anlagen hängen an diesem Formular.
Anlage WEP Weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft Für jede weitere erwachsene Person, die mit dir zusammenlebt und mitversorgt wird (Partner, erwachsene Kinder). Damit das Jobcenter jede Person einzeln kennt: Ausbildung, Krankenkasse, eigene Einnahmen.
Anlage KI Kinder in der Bedarfsgemeinschaft Für jedes Kind unter 15 Jahren, das bei dir lebt. Kindergeld, Unterhalt, Schule oder Kita – alles, was für den Bedarf des Kindes zählt.
Anlage HG Haushaltsgemeinschaft Wenn jemand mit dir zusammenwohnt, der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört – Eltern, Geschwister, andere Verwandte. Das Jobcenter fragt, ob diese Person dich unterstützt. Du kannst und darfst dazu Nein sagen, wenn es nicht so ist.
Anlage EK Einkommenserklärung Für jede Person mit Einkommen: Lohn, Minijob, Rente, Unterhalt, Kindergeld, Elterngeld. Was kommt monatlich rein – und was darf davon abgezogen werden. Feld für Feld erklärt →
Anlage EKS Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Für jede Person, die selbstständig ist, ein Gewerbe hat oder freiberuflich arbeitet – auch nebenbei. Einnahmen und Ausgaben Monat für Monat. Erst als Schätzung, nach dem Bewilligungszeitraum mit echten Zahlen. Feld für Feld erklärt →
Anlage VM Vermögen Für die Bedarfsgemeinschaft, wenn das Jobcenter nach Vermögen fragt – beim Erstantrag und nach der Karenzzeit. Konten, Sparverträge, Auto, Wohnung, Lebensversicherung. Vieles davon ist geschützt. Feld für Feld erklärt →
Anlage KDU Kosten der Unterkunft und Heizung Einmal pro Wohnung. Die Person, die den Mietvertrag hat. Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung, Wohnfläche. Dazu gehört meist die Mietbescheinigung vom Vermieter. Feld für Feld erklärt →
Anlage UF Unterhaltsansprüche Wenn dir oder deinem Kind jemand Unterhalt zahlen müsste – zum Beispiel nach einer Trennung. Das Jobcenter prüft, ob es sich das Geld beim Unterhaltspflichtigen holen kann. Deine Leistung hängt davon nicht ab.
Veränderungsmitteilung Mitteilung einer Änderung Jede Person in der Bedarfsgemeinschaft, bei der sich etwas ändert. Neuer Job, Umzug, neuer Partner, Einkommen rauf oder runter. Muss unverzüglich gemeldet werden – formlos geht auch. Feld für Feld erklärt →
Weiterbewilligungsantrag Antrag auf Weiterbewilligung Einmal pro Bedarfsgemeinschaft, vor dem Ende des Bewilligungszeitraums. Kürzer als der Hauptantrag: nur, was sich geändert hat. Kommt zu spät, entsteht eine Lücke ohne Geld. Feld für Feld erklärt →

Die Bezeichnungen sind die der Bundesagentur für Arbeit. Einzelne Jobcenter nutzen eigene Vordrucke mit leicht anderen Namen – die Fragen dahinter sind dieselben. Welche Anlagen dein Jobcenter genau möchte, steht auf dem Deckblatt deines Antragspakets.

Hauptantrag beim Jobcenter: das Formular, an dem alles hängt

Der Hauptantrag ist der Grundantrag auf Grundsicherung. Er fragt nach dir und deiner Bedarfsgemeinschaft: Name, Adresse, Krankenkasse, Konto, wer mit dir zusammenlebt, wie ihr wohnt. Er fragt nicht nach jeder Einzelheit – dafür sind die Anlagen da. Wer ihn zum ersten Mal in der Hand hat, sieht viele Seiten. Die meisten davon sind Hinweise und Ausfüllhilfen.

Der wichtigste Satz zum Antrag

Grundsicherung gibt es nur auf Antrag – und der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst (§ 37 SGB II). Das heißt: Stell den Antrag sofort, notfalls mit einem Satz per Post, E-Mail oder am Schalter. Die Formulare kommen danach. Wartest du mit dem Antrag, bis alle Formulare fertig sind, kann ein ganzer Monat verloren gehen.

Beim Weiterbewilligungsantrag gilt dieselbe Regel. Er ist kürzer als der Hauptantrag, weil das Jobcenter dich schon kennt. Gefragt wird nur, was sich geändert hat.

Wo du alle Formulare bekommst

Es gibt drei richtige Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt ihre Vordrucke auf arbeitsagentur.de im Bereich Formulare bereit. Das Portal jobcenter.digital führt dich online durch Antrag und Anlagen. Und dein Jobcenter vor Ort gibt dir das Paket aus oder schickt es zu.

Wir hosten die Formulare hier bewusst nicht. Auf fremden Seiten liegen oft alte Fassungen – und du merkst es erst, wenn das Jobcenter nachfragt. Hol dir die PDFs an der Quelle. Die einzige Ausnahme ist die Mietbescheinigung: Dafür gibt es kein Bundesformular, jedes Jobcenter hat einen eigenen Vordruck.

Das Gesetz sagt übrigens selbst, dass Vordrucke benutzt werden sollen (§ 60 Absatz 2 SGB I). Ein „soll" ist kein „muss": Wer eine Angabe formlos macht, hat trotzdem mitgewirkt. Aber mit dem Vordruck geht es schneller, weil nichts vergessen wird.

Ein Formular fehlt oder ist unverständlich – was gilt

Zwei Regeln schützen dich. Erstens: Das Jobcenter muss dich beraten. Das ist keine Freundlichkeit, sondern Pflicht (§ 14 SGB I). Du darfst am Schalter fragen, was ein Feld bedeutet. Zweitens: Fehlt ein Formular, darf das Jobcenter Leistungen erst versagen, nachdem es dich schriftlich auf diese Folge hingewiesen und dir eine angemessene Frist gesetzt hat (§ 66 Absatz 3 SGB I). Reichst du nach, kann die Leistung nachträglich gezahlt werden (§ 67 SGB I).

Kommt so ein Brief, ist er kein Endpunkt. Mach ein Foto davon. Die App liest heraus, welches Formular fehlt und bis wann es da sein muss – und zeigt dir mit einer Ampel, wie dringend es ist. Meldet sich das Jobcenter danach mit einer Anhörung oder einer Rückforderung, gibt es dafür eigene Ratgeber.

Ein Stapel Formulare im Briefkasten? Mach ein Foto von jedem Blatt. Die JobCenter-Guru-App erklärt dir jedes Feld in deiner Sprache, in einfachen Worten. Sie merkt sich die Fristen und sortiert Formulare, Belege und Bescheide für dich. Kommt später ein Bescheid, den du nicht verstehst, bekommst du einen Entwurf für deine Antwort. Du kannst ihn ändern. Wenn du willst: Gib alles mit einem Klick an einen Anwalt für Sozialrecht weiter. Du musst nichts erklären. Alles ist schon sortiert. Der Anwalt prüft deinen Fall. Beratungshilfe gibt es beim Amtsgericht; selbst zahlst du dabei höchstens 15 Euro (Nummer 2500 VV RVG), und auch diese Gebühr kann erlassen werden – hier geht’s zur App.

Häufige Fragen zu den Jobcenter-Formularen

Welche Formulare brauche ich für den ersten Antrag beim Jobcenter?

Immer den Hauptantrag. Dazu kommen die Anlagen, die auf deine Situation passen: Anlage KDU für die Wohnung, Anlage EK für jedes Einkommen, Anlage VM für Vermögen, Anlage WEP für jede weitere erwachsene Person und Anlage KI für jedes Kind unter 15. Bist du selbstständig, kommt die Anlage EKS dazu. Wohnt jemand bei dir, der nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, die Anlage HG. Was du nicht brauchst, lässt du weg. Das Jobcenter sagt dir, wenn etwas fehlt.

Wo bekomme ich die Jobcenter-Formulare als PDF?

Bei der Bundesagentur für Arbeit auf arbeitsagentur.de im Bereich Formulare, im Portal jobcenter.digital und direkt bei deinem Jobcenter. Nur dort liegt der aktuelle Stand. Auf fremden Seiten kursieren oft alte Fassungen mit fehlenden Feldern. Eine Ausnahme ist die Mietbescheinigung: Dafür gibt es kein bundesweites Formular, jedes Jobcenter hat einen eigenen Vordruck.

Kann ich die Formulare online ausfüllen?

Ja, über jobcenter.digital. Dort stellst du den Antrag, füllst die Anlagen aus und lädst Nachweise als Foto oder PDF hoch. Du bekommst eine Eingangsbestätigung – mach davon einen Screenshot. Ob alle Anlagen bei deinem Jobcenter online gehen, ist von Ort zu Ort verschieden. Papier per Post oder am Schalter ist genauso gültig.

Muss ich den Antrag erst komplett ausfüllen, bevor ich Geld bekomme?

Nein. Der Antrag zählt ab dem Tag, an dem du ihn stellst – und er wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Absatz 2 SGB II). Ein formloser Satz reicht dafür: „Ich beantrage Grundsicherung." Die Formulare reichst du nach. Wichtig ist nur, dass das Jobcenter den Antrag rechtzeitig hat. Sonst geht ein ganzer Monat verloren.

Was passiert, wenn ich ein Formular nicht abgebe?

Das Jobcenter darf Leistungen ganz oder teilweise versagen, wenn du nicht mitwirkst – aber erst, nachdem es dich schriftlich auf diese Folge hingewiesen und dir eine angemessene Frist gesetzt hat (§ 66 Absatz 3 SGB I). Holst du die Mitwirkung nach, kann die Leistung nachträglich gezahlt werden (§ 67 SGB I). Ein Brief mit einer solchen Frist ist also kein Endpunkt. Mach ein Foto davon, die App sagt dir, was fehlt und bis wann.

Ich verstehe ein Feld im Formular nicht. Wer hilft mir?

Das Jobcenter muss dich beraten, das ist seine Pflicht (§ 14 SGB I). Frag am Schalter oder telefonisch. Schneller geht es mit einem Foto: Die JobCenter-Guru-App erklärt dir das Feld in einfachen Worten und in deiner Sprache. Bei Fragen, an denen Geld hängt – Vermögen, Unterhalt, selbstständiges Einkommen –, hilft auch eine Sozialberatungsstelle in deiner Nähe. Kostenlos.

Mach ein Foto vom Formular. Die App erklärt dir jedes Feld.

In deiner Sprache, in einfachen Worten. Die App merkt sich deine Fristen und sagt dir, was als Nächstes dran ist. Hol dir die App. Kostenlos starten.